Pfaffenhofen
Ein Muss für Bauherren

01.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:17 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 1. Mai müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber ihren potenziellen Kunden einen Energieausweis vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben.

Darauf weist das Landratsamt hin. „Bei Neubauten und größeren Modernisierungen hat der Bauherr beziehungsweise Eigentümer sofort nach Fertigstellung dafür zu sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird und hat diesen den Baubehörden auf Verlangen vorzulegen. Dieser Energieausweis dient als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung“, so Uwe Fritzsche, der als neutraler Energieberater für den Landkreis tätig ist. Für einen Neubau wird ein Energiebedarfsausweis benötigt. Dies gilt auch für Änderungen im Baubestand, wenn für das gesamte sanierte Gebäude die EnEV-Berechnung gemacht wurde. Für ein bestehendes Gebäude erstellt der Fachmann einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis mit folgender Ausnahme: Eigentümer von kleinen Wohnhäusern mit höchstens vier Wohnungen, benötigen einen Bedarfsausweis, wenn ihr Wohngebäude bestimmte Bedingungen erfüllt.

Energieausweise erstellt zum Beispiel ein Energieberater, der unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden ist und für Fragen zur Verfügung steht. Die Kosten betragen ab 100 Euro aufwärts (je nach Größe des Hauses) für einen Verbrauchsausweis und ab 300 Euro für einen Bedarfsausweis. Falls Energieausweise pflichtwidrig nicht vorhanden sind, kann dies von der Bauaufsichtsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden.