31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe

18.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:48 Uhr

−Foto: dpa/Uwe Anspach

Pfaffenhofen (PAF) Früher war es die GEZ-Gebühr, jetzt heißt die Abgabe Rundfunkbeitrag; dass es viele Menschen gibt, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bezahlen wollen – daran hat der neue Name nichts geändert. Im Internet finden sich jede Menge Tricks, um irgendwie um den Beitrag herumzukommen. Bei einem 31-jährigen Manchinger hat das nicht geklappt. Zusätzlich zum Rundfunkbeitrag muss er jetzt wegen versuchter Nötigung 4200 Euro bezahlen.

Er hatte im Netz eine besonders drastische Methode gefunden, als der Gerichtsvollzieher ihn zur Abgabe der Vermögensauskunft gebeten hatte: Der sollte ihm eine amtliche Legitimation schicken, dass er überhaupt dazu bevollmächtigt ist. Sollte er das nicht tun, drohte der Manchinger dem Gerichtsvollzieher in dem Schreiben Konsequenzen an.

„Mir wurde angedroht, im Fall weiterer Vollstreckungsmaßnahmen privat auf Schadenersatz in Höhe 480.000 Euro verklagt zu werden“, sagte der Gerichtsvollzieher in seiner Zeugenaussage. Außerdem könne sich die zuständige Behörde auf eine Klage in Höhe von 4,8 Millionen Euro gefasst machen, hieß es in dem Schreiben. Dass der Gerichtsvollzieher auch in ein „internationales Schuldnerverzeichnis“ aufgenommen werden könnte, wodurch er beispielsweise bei der Einreise in die USA Probleme bekommen könnte, erscheint da eher zweitrangig.

Doch der Gerichtsvollzieher ließ sich nicht einschüchtern. Er erstattete Anzeige, dem Manchinger flatterte ein Strafbefehl ins Haus. 90 Tagessätze sollte er wegen versuchter Erpressung bezahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte ein, den Brief verschickt zu haben. „Ich bin auf die GEZ nicht gut zu sprechen, es war eine Kurzschlusshandlung von mir“, sagte er. Trotzdem forderte seine Anwältin Marion Reisenhofer einen Freispruch. Es fehle an Tatbestandsmerkmalen der Erpressung.

Staatsanwältin Katharina Meyer hatte 100 Tagessätze gefordert. Richterin Lena Paschold verurteilte den 31-Jährigen schließlich wegen versuchter Nötigung zu einer Strafe von 60 Tagssätzen zu je 70 Euro. Dazu kommen Gerichts- und Anwaltskosten. Für eine Verurteilung wegen versuchter Erpressung reichte es ihrer Meinung nach nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.