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Geldstrafe wegen Betrugs

Angeklagter meldet Hänger vermisst, der später wieder auftaucht das verschweigt er seiner Versicherung

27.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:29 Uhr

Pfaffenhofen (em) Weil er seine Versicherung betrogen hatte, ist der 62-jährige Holger H. (Name geändert) vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht zu insgesamt 3600 Euro Geldstrafe, verurteilt worden.

Angeblich waren dem Industriemechaniker aus dem nördlichen Landkreis ein Anhänger und ein Radlader abhandengekommen. Seiner Versicherung meldete er den verschwundenen Anhänger, diese zahlte 5060 Euro aus. Doch als der Hänger wieder auftauchte, versäumte der Halter es, die Versicherung zu informieren. Zudem zeigte er im November 2013 bei der Polizei Pfaffenhofen den Diebstahl des Hängers sowie im Juni 2014 auch den Diebstahl eines Radladers an.

Ein wenig konfus war die Aussage von Holger H. vor dem Amtsrichter Rüdiger Reng schon: Mal zeigte er den vermissten Hänger einen Tag nach dessen Verschwinden bei der Polizei in Pfaffenhofen an, drei Sätze später waren dann aus dem "nächsten Tag" plötzlich mehrere Wochen geworden. Ähnlich seine Angaben zur Meldung bei der Versicherung: mal waren es elf Wochen, mal fünf. Ganz vage wurde es, als er den Zeitpunkt des Wiederauftauchens des Hängers beschreiben sollte. Da war mal von Tagen, dann wieder von Wochen die Rede: "Ich fand ihn in einer ehemaligen Kiesgrube, jedoch waren die guten Reifen gegen abgefahrene getauscht. Und die Bodenplatte war nicht mehr richtig befestigt - die Nieten waren alle aufgebohrt." Verschwunden war der Hänger vom Grund eines ehemaligen guten Freundes, mit dem er sich dann jedoch überworfen hatte. Der Streit war laut Holger H. so folgenreich, dass er zu diesem Zeitpunkt den Grundstücksbesitzer nicht einmal fragen wollte, ob er wisse, wo sein Hänger ist.

Zu der Tatsache, dass er das Wiederauftauchen des Hängers der Versicherung nicht gemeldet hat, sagte er: "Ich war damals neben der Spur." Wegen der Anzeige der beiden angeblich verschwundenen Fahrzeuge warf ihm nun die Staatsanwaltschaft das Vortäuschen einer Straftat vor. Letztendlich gab Rüdiger Reng bekannt, dass das Gericht sich auf den Versicherungsbetrug konzentrieren werde und das Verschwinden des Hängers und eines weiteren Fahrzeuges - des Radladers - niederschlagen werde, wenn der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte den Betrug ohne Wenn und Aber einräumt. So geschah es dann auch.

Die Konsequenz war das Urteil wegen Betrugs mit 60 Tagessätzen zu je 60 Euro und das Zahlen der Gerichtskosten. Außerdem muss er noch die Kosten seines Anwaltes berappen.