Geisenfeld
Bremse gegen zu dichte Bebauung

Aktualisierte Satzung: Stadt will künftig pro Wohneinheit generell zwei Stellplätze verlangen

21.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Zugeparkte Straßen: Mit der immer dichteren Bebauung ein wachsendes Problem auch in Geisenfeld. Die neue Stellplatzsatzung soll hier ein wenig als "Bremse" wirken. - Foto: Kohlhuber

Geisenfeld (GZ) Baugrund ist wertvoll, und deshalb wird jeder Quadratmeter ausgenutzt. "Nachverdichtung im Innenbereich" ist hier ein Trend, doch der hat auch seine Schattenseiten - etwa bei der Parkerei. Zumindest den Auswüchsen will die Stadt mit einer neuen Stellplatzsatzung entgegenwirken.

Bei jedem Wohn- oder Gewerbeobjekt, das neu gebaut wird, sind - je nach Größe - ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück Voraussetzung. Wie viele dies im konkreten Fall sind, regelt die angesprochene Satzung, die auch maßgeblich ist, wenn eine bauliche Anlage erweitert wird oder wenn sich ihre Nutzung ändert. Ist ein Bauherr nicht in der Lage, die geforderten Stellplätze nachzuweisen, so gibt es die Möglichkeit einer Stellplatzablöse - worüber freilich in jedem Einzelfall gesondert entschieden wird. Ein Rechtsanspruch auf Ablöse besteht nicht. Diese Gelder müssen von der Gemeinde dann zweckgebunden zur Schaffung von Parkplätzen an anderer Stelle verwendet werden.

Dass die derzeit gültige Satzung der Stadt Geisenfeld nicht mehr die aktuellste ist, zeigt sich allein schon am Ablösebetrag. Der ist nämlich noch in D-Mark festgesetzt und lediglich in Euro umgerechnet. Diese Anpassung (von bisher umgerechnet 4600 auf jetzt 5000 Euro) ist freilich der unbedeutendere Teil der Änderung, wie sie am Mittwochabend vom Bauausschuss auf den Weg gebracht wurde. Schließlich, so stellte Anton Hackl vom Bauamt fest, gab es in den zurückliegenden vier Jahren lediglich zwei Fälle einer solchen Ablöse.

Wesentlich wichtiger für die Stadtentwicklung ist die Anpassung der Stellplatzsatzung auf aktuelle Bauformen. Speziell, was den Trend zu Baukomplexen mit mehr, aber dafür kleineren Wohneinheiten angeht. Bei welchen Punkten hier Änderungen sinnvoll erscheinen, dies wurde jetzt im Bauausschuss - auf Basis eines Konzepts der Bauverwaltung - vorberaten. Endgültig darüber entschieden wird dann in einer Sitzung des Gesamt-Stadtrates.

Zumindest im Bauausschuss fand man in den wesentlichen Punkten rasch zu einem Konsens. Nichts ändern soll sich bei Einfamilien- und Reihenhäusern sowie bei Doppelhaushälften: Hier bleibt es weiterhin bei zwei Stellplätzen oder Garagen pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern verständigte man sich hingegen auf eine Neuregelung. Hier forderte die Stadt bisher für Wohneinheiten bis zu 50 Quadratmeter nur einen Stellplatz. In Zukunft sollen es, unabhängig von der Größe der Wohneinheit, immer zwei sein. "Davon erwarten wird uns einen gewissen Bremser gegen eine allzu starke Nachverdichtung", führte Bürgermeister Christian Staudter aus. Zugeparkten Straßen zumindest ein wenig vorbeugen sollen zwei weitere neue Festsetzungen: Bei größeren Komplexen ist je fünf Wohneinheiten ein zusätzlicher, oberirdischer Besucherstellplatz zu errichten, und bei mehr als fünf Wohneinheiten muss mindestens ein Viertel der Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden. Weil Tiefgaragen eben von einem Teil der Autofahrer nicht angenommen werden. Des Weiteren verlangt die neue Satzung bei Wohnanlagen ab zehn Stellplätzen zwischengelagerte Bepflanzungsstreifen.

In einem weiteren Punkt will man sich an der Pfaffenhofener Satzung orientieren, und der betrifft bei Mehrfamilienhäusern gesonderte Fahrradstellplätze. Von Christian Staudter und Günter Böhm (beide USB) wurde dies genauso befürwortet wie von Hans Kuffer (UL). Ab wie vielen Wohneinheiten so ein Radlstellplatz verlangt wird, soll dann im Gesamtstadtrat festgelegt werden.