Neuburg
Urlaubsmitbringsel mit fatalen Folgen

19-Jähriger verliert beim Hantieren mit Böllern fünf Finger – Käufer zu 1300 Euro Geldstrafe verurteilt

18.06.2013 | Stand 03.12.2020, 0:01 Uhr

Immer größer, immer bombastischer: Ab heute sind Feuerwerkskörper für den Jahreswechsel in den Geschäften erhältlich. Der Trend geht weg vom einfachen Böller, hin zu großen Raketen oder gar Batterien, die den Nachthimmel an Silvester erleuchten - Foto: J. Münch

Neuburg (DK) Mitbringsel, die ein 23-Jähriger illegal aus Tschechien eingeführt hatte, haben einen tragischen Unfall ausgelöst. Beim Hantieren mit den Böllern der Marke „La Bomba“ wurden einem 19-Jährigen die fünf Finger der linken Hand abgetrennt. Gestern stand der 23-Jährige vor dem Richter.

Es sei während einer Urlaubsreise in Tschechien gewesen, als er dort über die Märkte streifte. Mit Fernblick auf Silvester habe er 15 Packungen jener „La Bomba“-Böller gekauft, die ob ihres vergleichsweise hohen Gehalts an Explosivstoff unter das Sprengstoffgesetz fallen, gab der Mann aus der Landkreismitte zu Protokoll. Auf dem Schrobenhausener Busbahnhof habe er einen Teil der Packungen, von denen jede zirka 20 bis 30 Böller enthalten haben soll, an den 19-Jährigen weiterverkauft. Der stammt aus einer Gemeinde bei Schrobenhausen. „Ich hatte mir dabei nichts Schlimmes gedacht“, meinte der 23-Jährige, der gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, vor Richter Gerhard Ebner. Dennoch wurde es ein Geschäft mit fatalen Folgen.

Es war ein paar Wochen später, als der 19-jährige Metallbauer, der angab, den Verkäufer vom Sehen zu kennen, mit den Böllern hantierte. Einen Teil davon habe er davor bereits draußen abgebrannt – ohne dass etwas passiert sei. Doch dieses Mal kam es anders. Bereits beim Öffnen eines Artikels kam es zur Explosion. Die habe sofort auf die anderen Böller, die er zu diesem Zeitpunkt in der Hand hielt, übergegriffen. Der junge Mann verlor fünf Finger, der Handteller habe gerettet werden können. „Scheinbar war der eine Böller kaputt gewesen“, meinte der 19-jährige, der eine schwarze Handbandage trug, im Zeugenstand. Er erinnerte sich an ein weiteres Detail: „Es war das letzte Päckchen, das ich damals noch hatte.“ Vermutlich habe sich bereits in der Folie Pulver befunden. Den Notruf hatte er noch selbst absetzen können. Dann war er mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen worden. Der 23-Jährige brachte bereits sechs Vorahndungen mit in den Prozess. Staatsanwältin Anna Weiss hielt ihm sein Geständnis zugute und reduzierte in ihrem Plädoyer die im Strafbefehl geforderte Summe um die Hälfte: 1300 Euro solle der arbeitslose Mann für die unerlaubte Einfuhr der Sprengkörper bezahlen. Dem kam Richter Gerhard Ebner in seinem Urteil nach, wobei die „durch die illegale Einfuhr entstandenen Schäden natürlich tragischer sind“, wie er ins Feld führte. Ob der Angeklagte daraus eine Lehre gezogen habe? „Ja“, antwortete der 23-Jährige, „dass ich so was nicht mehr mache.“ Woher man wissen könne, was man aus Tschechien legal einführen dürfe, wollte das Opfer abschließend wissen. Der Richter riet: „Grundsätzlich gilt: Hände weg von explosionsgefährlichen Stoffen.“