Neuburg
Gefängnisstrafe für Schläger

Amtsgericht verurteilt drei Nigerianer wegen Körperverletzung zu sechs und sieben Monaten Haft

11.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:13 Uhr

Neuburg (DK) Im Prozess um eine Schlägerei unter Asylbewerbern vor dem Amtsgericht (wir berichteten) ist gestern Nachmittag das Urteil gefallen. Weil sie einen Mann aus Mali verprügelt haben, müssen zwei der drei Angeklagten für sechs, ihr Anführer für sieben Monate ins Gefängnis.

Richterin Bettina Mora hatte das Verfahren in der vergangenen Woche unterbrochen, um eine weitere Zeugin zu laden. Die 32-jährige Nigerianerin sagte aus, dass sie im vergangenen Oktober in der Neuburger Asylbewerberunterkunft anlässlich des Geburtstags ihrer Tochter eine Party gegeben habe. Laut Angaben des 41-jährigen Geschädigten aus Mali zerrten die drei Nigerianer ihn am Ende der Feier aus dem Zimmer der Frau und prügelten auf ihn ein. Die mutmaßlichen Täter hatten das am ersten Verhandlungstag einhellig dementiert.

Die Zeugin trug zunächst nicht viel zur Aufklärung bei. Sie wollte sich an den Vorfall nicht erinnern, antwortete auf fast alle Fragen mit "Ich weiß es nicht". Erst nachdem der Geschädigte, der gleichzeitig Nebenkläger war, mehrmals nachbohrte, gab sie zu, dass sie ihn gebeten habe, die drei Nigerianer nicht anzuzeigen. "Ich habe ihm gesagt: ,Vergiss es einfach, wir sind doch alle befreundet.'"

Die drei Angeklagten wollten zu der Sache nichts mehr sagen. "Wenn nichts war, hat man auch nichts zu sagen", ließ der 28-jährige Nigerianer über die Dolmetscherin ausrichten.

Staatsanwältin Susanne Bekk war sich sicher, dass die Antworten und die Körpersprache der Zeugin darauf schließen ließen, dass sie ihre Freunde schützen wollte. Bekk sagte, sie habe keinen Zweifel daran, dass die drei Angeklagten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hätten und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Eine Bewährungsstrafe komme nicht infrage, weil die Nigerianer durch ihr Verhalten im Gerichtssaal klar gezeigt hätten, dass sie nicht einsichtig seien und den 41-Jährigen womöglich weiterhin bedrohen würden.

Richterin Mora sah das ähnlich. Sie verurteilte den 28-jährigen Haupttäter zu sieben Monaten und seine beiden Freunde zu jeweils sechs Monaten Haft.

Für die Darstellung des Geschädigten gebe es Beweise wie einen Arztbrief aus der Tatnacht, der die Verletzungen des 41-Jährigen bescheinigte. "Außerdem konnten wir uns hier ein persönliches Bild von Ihnen machen", sagte Mora. Mehrfach habe sie die Angeklagten ermahnen müssen, weil sie während der Aussage des Asylbewerbers aus Mali immer wieder lachten. Zudem hatte einer der Freunde erklärt, dass der 41-Jährige nicht mehr leben würde, wenn sie ihn wirklich geschlagen hätten. Diese Aussage impliziere schon fast eine Drohung, sagte die Richterin. Die drei Nigerianer hätten außerdem keine Reue gezeigt. "Im Gegenteil, Sie versuchen den Zeugen noch in der Sitzung zu verhöhnen."

Die Angeklagten können gegen das Urteil nun innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.