Hüfingen
Kommunen in Sorge

Kommunale Daseinsvorsorge soll vom Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden

16.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:48 Uhr

Die kommunale Wasserversorgung, hier die Burgheimgruppe, sehen die Vertreter von Städten und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA in Gefahr. - Foto: r

Hüfingen/Neuburg (DK) Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes befasste sich in seiner diesjährigen Frühjahrssitzung in Hüfingen mit dem zwischen der EU und den USA aktuell verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP).

„Das Abkommen birgt aus kommunaler Sicht die Gefahr in sich, dass wichtige kommunale Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung, öffentliche Krankenhäuser oder der ÖPNV künftig Liberalisierungspflichten unterworfen werden“, äußerte der Vorsitzende des Ausschusses, Neuburgs Oberbürgermeister Bernhard Gmehling, besorgt. „Dies würde nicht nur einen Eingriff in die kommunale Organisationshoheit bedeuten, sondern ließe auch Qualitätseinbußen befürchten. Insbesondere liefen die Regelungen Gefahr, die bereits auf der Ebene des EU-Primär- und Sekundärrechts geschaffenen Ausnahmen – so zuletzt im Bereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie – zu unterlaufen“, betonte der Ausschussvorsitzende.

„Wir begrüßen daher das klare Bekenntnis im Koalitionsvertrag, bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen auf die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge Wert zu legen. Dies verbinden wir mit dem Appell an die Bundesregierung, sich auf der europäischen Ebene dafür einzusetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge explizit vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen wird“, hob der Vorsitzende hervor.

„Dem Abkommen fehlt es vor allem an der nötigen Transparenz“, äußerte Gmehling kritisch. Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Erst auf öffentlichen Druck hin reagierte die EU-Kommission und stellte den ebenfalls kritischen Abschnitt über den Investitionsschutz nun zur öffentlichen Konsultation. „Um insgesamt mehr Akzeptanz für das Abkommen zu schaffen, müssen jedoch für alle Regelungsbereiche entsprechende Konsultationsmöglichkeiten des Abkommens geschaffen werden“, forderte der Vorsitzende.

Damit die kommunale Ebene nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird, müsse das Mandat über die Verhandlungen offengelegt und gegenüber den europäischen und nationalen Parlamenten und der kommunalen Ebene regelmäßig über den jeweiligen Verhandlungsstand berichtet werden.

Abschließend hob Gmehling hervor, dass man das Abkommen trotz der Kritik nicht grundsätzlich ablehne, da es positive Effekte für Wirtschaft und Wachstum in Europa, etwa durch die Vereinheitlichung von Standards, mit sich bringen könne.