Neuburg
"Es war nie die Absicht da, sich etwas anzueignen"

Ehemaliger Bauhofleiter klagt am Arbeitsgericht gegen Kündigung der Stadt: Anwälte erarbeiten Vorschlag zur Einigung

18.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:33 Uhr
Der ehemalige Bauhofleiter, der zu Beginn des Jahres von der Stadt Neuburg fristlos entlassen worden war, hat gegen seine Kündigung geklagt. In einer Gütesitzung am Arbeitsgericht in Ingolstadt am Mittwoch erarbeiteten die Parteien einen Vorschlag einer Einigung, der nun dem Personalrat der Stadt vorgelegt wird. −Foto: Schanz

Neuburg (ssb) Die fristlose Kündigung des Neuburger Bauhof-Chefs Anfang des Jahres war am Mittwochvormittag Thema am Arbeitsgericht in Ingolstadt. Der ehemalige Mitarbeiter der Stadt hatte gegen seine Kündigung geklagt. Am Ende fanden die Rechtsanwälte der Stadt Neuburg und des Klägers zu einer Einigung, dem allerdings noch der Personalausschuss des Stadtrates zustimmen muss.

Gleich drei Vorwürfe erhob der Anwalt der Stadt Neuburg Markus Kuner, in der Gütesitzung, die die Möglichkeiten eines Vergleichs ausloten sollte: Zum einen habe der Kläger in seiner Zeit als Leiter des städtischen Bauhofes Maschinen ohne Genehmigungen mit nach Hause genommen. Konkret ging es um eine Motorsäge und ein Fernglas. Der Kläger habe sogar eingeräumt, dass er die Sachen mitgenommen habe. Weiter habe der Mann Gegenstände auf Rechnung des Bauhofes gekauft, die laut Kuner für private Zwecke bestimmt waren. Darunter seien Wischerblätter, Marderspray, Batterien oder ein Cutter gewesen. Erstere hätten ausschließlich zum Privatauto des Klägers gepasst und Marderspray sei für den Bauhof unnötig - schließlich sei jedes Fahrzeug des Bauhofs mit einer elektronischen Marderabwehr ausgestattet.

Darüber hinaus hätte der Mann zweimal bezüglich seiner Arbeitszeiten betrogen und an Tagen, an denen er frei hatte oder krank war, Stunden geschrieben, führte Kuner aus. Konkret ging es um einmal eineinhalb und einmal neuneinhalb Stunden.

Wie diese Verdächtigungen der Stadt Neuburg endeten, ist bekannt: Am 4. Januar wurde dem Mann fristlos auf Verdacht gekündigt, am 4. Februar folgte dann die finale Entscheidung, sich von dem Bauhofleiter zu trennen.

Der Anwalt des Klägers, Hubert Graf, sah die Sache naturgemäß anders als sein Kollege: Die zusätzlichen Stunden habe sein Mandant aufgeschrieben, um damit seine dauerhafte Mehrarbeit an Freitagen wieder hereinzuholen. Das sei so auch mit dem Arbeitgeber abgesprochen gewesen. "Wer dauerhaft am Freitag zehn statt sieben Stunden arbeitet, der macht regelmäßige Überstunden." Auf den empörten Einwand des Verteidigers der Stadt, dass damit noch lange nicht gerechtfertigt sei, Stunden zu schreiben, wenn man krank sei oder frei habe, fand auch Graf keine rechte Antwort.

Was die Maschinen anging, die der Kläger mit nach Hause genommen hatte, erklärte Graf allerdings: "Die Gegenstände dürfen mitgenommen werden." Außerdem sei zumindest das Fernglas für den dienstlichen Gebrauch gewesen, um den Baumbestand der Stadt zu überprüfen. "Es war nie die Absicht da, sich etwas anzueignen." Die Motorsäge sei alt und gebraucht gewesen und sein Mandant habe sie nach Hause genommen, um Weihnachtsbäume zu schneiden - in Polen.

Ob Dinge wie der Einkauf oder die Überprüfung von Bäumen im Stadtgebiet nun zu den Aufgaben des Bauhofleiters gehörten oder nicht, darüber wurden sich die beiden Anwälte am Mittwoch nicht einig. Auf einen Vorschlag für eine außergerichtliche Lösung verständigten sich die Parteien aber nach einigem Tauziehen am Ende. So würde die fristlose Kündigung in eine ordentliche aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber mit Wirkung zum 31. März umgewandelt, die Schadensersatzansprüche erlöschen und der Kläger ein "wohlwollend qualifiziertes" Arbeitszeugnis bekommen. Die ausstehenden Gehälter würden genauso ausgezahlt wie eine Abfindung von 3500 Euro, also einem Brutto-Monatslohn. Insgesamt entsteht so ein Streitwert von 18875 Euro, die im Falle einer Einigung an den Kläger ausbezahlt werden. Das muss allerdings erst noch der Personalausschuss des Stadtrates bis zum 16. Mai abnicken.

Trotz dieser Einigung kann auf den Mann juristisch noch etwas zukommen: Laut seinem Verteidiger liegen insgesamt drei Strafanzeigen gegen seinen Mandanten vor, eine davon von der Stadt Neuburg.