Gaspreisgegner scheitern

01.07.2008 | Stand 03.12.2020, 5:47 Uhr

Endgültig gescheitert: Bereits im Januar hat das Landgericht Ingolstadt die Klage von Erwin Sayer (2. von links) und seinen Mitstreitern abgelehnt – nun auch das Oberlandesgericht.? Arch - foto: Rehberger

Ingolstadt (rl) Fast auf den Tag genau drei Jahre ist es her, dass Erwin Sayer, Motor der Interessengemeinschaft "Gaspreis Ingolstadt runter", eine Klage angestrebt hat. Gestern war er von der, wie er sagte, "königlich bayerischen Gerichtsbarkeit" sichtlich enttäuscht. Der Grund: Die Gaspreisgegner sind mit ihrer Klage gescheitert. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts München hat ihre Berufung als unbegründet zurückgewiesen.

Die Stadtwerke werden nun die Rückstände der einzelnen Kunden prüfen und die ausstehenden Zahlungen einfordern. "Wir wollen das ordentlich abwickeln", so Andreas Springer, Geschäftsführer der Stadtwerke. In welcher Höhe sich die Außenstände bewegen, wollte er nicht sagen. Nur soviel: "Es sind keine Millionen."

Mit der Entscheidung des Gerichts hatte Springer nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichts gerechnet. Springer: "Wenn die gewonnen hätten, hätten wir sofort Konkurs anmelden können." Die einzige Chance, die Preise in den Griff zu bekommen, ist laut Springer, Energie einzusparen.

Mit seiner Entscheidung im Januar hat das Ingolstädter Landgericht den Stadtwerken bestätigt, dass das Unternehmen nur die für sie ebenfalls gestiegenen Bezugspreise von der Bayerngas GmbH an die Kunden weiter gegeben habe. Die von den 69 Klägern geforderte Offenlegung der Kalkulation hatte das Gericht ebenfalls abgelehnt. Die Gaspreisgegner wandten sich schließlich ans Oberlandesgericht – mit nur noch einem Kläger, dessen Rechtsschutz die Interessengemeinschaft übernommen hatte.

Die als "Gaspreisrebellen" bekannt gewordene Initiative denkt nun über eine Verfassungsbeschwerde nach. Ein Entschluss sei jedoch noch nicht gefallen, so Sayer. Der Entscheidung des Oberlandesgerichts begegnet er mit Polemik: "Beim OLG München ist man vermutlich in die Monarchie zurück gekehrt und entscheidet nach Gutsherrenart über Leibeigene und nimmt dem Kläger die Möglichkeit, in die nächste Instanz an den BGH zu gehen", schreibt er in einer Presseerklärung. Denn bei der ersten mündlichen Verhandlung am 16. Januar 2007 habe das Landgericht genau das Gegenteil vom dem gesagt, was im Urteil am 18. Januar 2008 verkündet worden sei. Mit dem Kläger einer anderen Initiative, über die Karlsruhe im Oktober entscheidet, steht Sayer in Verbindung. Ganz aufgegeben hat der Gaspreisrebell also doch noch nicht.