Wettstetten
Wasserpreis steigt

Wettstettener Gemeinderat reagiert auf Beschwerde

30.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:14 Uhr

Kampf gegen die großen Wasserverluste: Im sogenannten Wettstettener Siedlungsgebiet werden die alten Gussleitungen im Zuge der Straßensanierung gerade in einigen Straßen ausgetauscht. In der Jahnstraße (links) ist das schon geschehen. In der Siedlungsstraße (rechts) steht der Ersatz in den nächsten Wochen an. - Foto: Gülich

Wettstetten (DK) Das Hauptthema in der Sitzung des Wettstettener Gemeinderats am Donnerstag war der Wasserpreis. Bürgermeister Gerd Risch berichtete von der Rüge eines kommunalen Prüfers, der die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Vorgaben überwacht.

Dieser hatte angemahnt, dass die Gemeinde im Bereich Wasserversorgung nicht kostendeckend arbeite. Regelmäßige Verluste vor allem durch Lecks im Leitungssystem führten laut Risch in den vergangenen Jahren zu großen Defiziten (2014 rund 98 000 Euro, 2015 etwa 117 000 Euro). "Beim Wasserpreis geht es ja nicht nur um das Wasser an sich, sondern um Reparatur und Unterhalt des ganzen Leitungssystems, der Pumpen und des Pumpenhauses. Wasser ist ein kostbares Lebensmittel", betonte der Bürgermeister.

Die Gemeinde hatte nach der Beschwerde des kommunalen Prüfers ( er überwacht auch die Ordnungsgemäßheit der gemeindlichen Zahlungen) ein Gutachten zur Ermittlung eines kostendeckenden Wasserpreises in Auftrag gegeben. "In das Gutachten wurden bereits die in den nächsten Jahren wahrscheinlich geringeren Verluste durch die neuen Leitungen im Siedlungsgebiet eingerechnet", informierte der Rathauschef in der Sitzung.

Der neue Wasserpreis beträgt ab 1. Januar nächsten Jahres 1,97 Euro pro Kubikmeter (bisher 1,54 Euro), ab 1. Januar 2019 wird er auf 2,01 Euro erhöht; 2020 soll dann neu kalkuliert werden. Die Grundgebühr bleibt gleich. Die Gemeinderäte beschlossen die neuen Preise einstimmig.

Ferner war in der Sitzung der Entwurf des Bebauungsplans für den Ortsteil Echenzell erneut Thema. Die Planer sind laut Bürgermeister Risch bemüht, dem gehäuften Bau von kleinen Apartments vorzubeugen, da dies nicht zum dörflichen Charakter und der familiären Wohnsituation in Echenzell passe. Aus diesem Grund war im ersten Entwurf verankert, dass pro geplanter Wohneinheit - egal welcher Größe - je nach Ortsgebiet 250 bis 400 Quadratmeter Grund vorhanden sein müssen.

Der Gemeinderat beschloss jedoch einstimmig, diese strengen Vorgaben etwas zu lockern und reduzierte sie auf 250 bis 350 Quadratmeter, abhängig von der genauen Lage. "Ich denke, diese Wohnraumverdichtung ist tolerabel, das ist ja keine große Strukturveränderung", sagte der Rathauschef.

Gerd Risch wurde von den Gemeinderäten bevollmächtigt, die 31 Kaufverträge, die den Verkauf der gemeindlichen Grundstücke im Neubaugebiet "Am Feuergalgen II" betreffen, zu den besprochenen Konditionen beim Notar abzuschließen.