Ingolstadt
Wirrwarr um Etiketten

Weil Fleisch in einem Supermarkt mehrfach ausgezeichnet war, rückte die Polizei an

22.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:23 Uhr

Haltbar bis 4. November? Oder doch 17 Tage länger? Diese verwirrende Etikettierung in einem Supermarkt rief jetzt die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Sie gaben aber bald Entwarnung. - Foto: oh

Ingolstadt (DK) Pferdefleisch in der Lasagne, mit Darmbakterien verseuchtes Gemüse oder Bio-Eier, die gar keine sind – es verwundert nicht, wenn Verbraucher wegen ständig neuer Lebensmittelskandale zunehmend skeptisch geworden sind.

So erging es diese Woche auch einem 46 Jahre alten Ingolstädter, als er in einem Supermarkt im Stadtgebiet einkaufen ging. „Lammkeule, gefroren, angetaut“, hieß es auf der Verpackung eines Stücks Fleisch an der Kühltheke, mindestens haltbar bis 21. November. Stutzig machte den Mann ein zweites Etikett darunter. Dort hieß es „Lammkeule frisch, ohne Knochen.“ Mit Verfallsdatum zum 4. November. War er einem Gammelfleischskandal auf der Spur? Er verständigte umgehend die Polizei.

„Beim oberen Etikett hat ein zweites Verfallsdatum durchgeschimmert, das habe ich dann freigekratzt“, erzählt der Kunde. In der Kühltheke entdeckte er 14 weitere solcher Lammfleischkeulen und hakte umgehend beim Personal nach. „Das darf nicht sein, hat mir eine Mitarbeiterin gesagt und das Fleisch aus der Truhe geräumt.“ Dem Mann reichte das nicht aus, weshalb er zunächst bei der Staatsanwaltschaft und dann bei der Polizei anrief.

Die Ermittler rückten mit zwei Vertretern des städtischen Gesundheits- und Veterinäramtes an – und die gaben schon bald Entwarnung. Von einem Skandal kann nicht die Rede sein, wohl aber von einem Fehler des in Hamburg sitzenden Vertreibers der Ware. Er hatte die Artikel nämlich doppelt ausgezeichnet, einmal als Frisch- und einmal als Tiefkühlfleisch. „Auf der Rückseite war noch mal ein kleiner Aufkleber“, fasst Stadtsprecher Michael Klarner das Ergebnis der Untersuchung zusammen. Demnach waren die Lammkeulen am 24. Oktober eingefroren worden, mit Mindesthaltbarkeit bis April 2014. „Die Verwirrung ist durch das vordere, zweite Etikett entstanden“, sagt Klarner.

In dem Ingolstädter Supermarkt war dann eine dritte Auszeichnung obendrauf gekommen. Die Lammkeulen waren von der Tiefkühl- in die normale Kühltruhe gewandert und in einer Werbeaktion als „Angetaut“ verkauft worden. Das Haltbarkeitsdatum war vorher, wie es bei solchen Aktionen vorgeschrieben ist, auf drei Tage nach der Umetikettierung begrenzt worden. „Bei solcher Ware handelt es sich oft um Überproduktionen, die auf diese Weise verkauft werden“, sagt der Filialleiter. „Es ist uns nicht erlaubt, das untere Etikett zu entfernen. Wir haben uns an alle Vorgaben gehalten.“

Korrektes Vorgehen seitens des Marktpersonals bestätigte dann auch das städtische Gesundheitsamt. Die Lammkeulen sind mittlerweile verkauft worden, da sie völlig einwandfrei waren. Die Aufsichtsbehörde sicherte zu, den Vertreiber in Hamburg auf seinen groben Fehler hinzuweisen.