Ingolstadt
Abschlepper muss selbst zahlen

Der umstrittene Unternehmer Josef Haberstroh wurde am Landgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt

08.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:22 Uhr

Einst das Einsatzgebiet des Abschleppers: Ein Supermarktparkplatz am Klinikum. Arch - foto: Strisch

Ingolstadt (DK) Dieses Mal muss Josef Haberstroh selbst zahlen. In einer Berufungsverhandlung am Ingolstädter Landgericht ist der umstrittene Abschleppunternehmer jetzt zu einer Geldstrafe von umgerechnet drei Monatsgehältern verurteilt worden.

Der Schuldspruch der 3. Strafkammer lautet auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 4500 Euro. Dabei ging es zunächst in der ersten und jetzt zweiten Instanz des Strafverfahrens aber nicht darum, ob Abschlepppraktiken grundsätzlich rechtens waren. Die Anklage lautete auf Beleidigung und Bedrohung.

Die Vorwürfe stammen weiter aus Haberstrohs Zeit als Abschlepper auf dem Edeka-Parkplatz am Klinikum, wo er bis Mai 2012 aktiv gewesen war. Hatte dort jemand geparkt, ohne in das Geschäft zu gehen, war der 60-Jährige oft zur Stelle und entfernte die Fahrzeuge. Später musste er sich freilich mit den Haltern auseinandersetzen: Dabei hatte er sich, nach Überzeugung des Gerichts, teils massiv im Ton vergriffen. Fünf Fälle der Beleidigung – und bei einem davon noch ein Fall, in dem Haberstroh sein Gegenüber zusätzlich (sogar mit dem Tod) bedrohte – liegen dem Urteil zugrunde.

Am Amtsgericht Ingolstadt war Haberstroh vorigen September in dieser Sache noch zu 9000 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 100 Euro) verurteilt worden. Er hatte umgehend Berufung angekündigt. Sein Einspruch jetzt am Landgericht bezog sich aber lediglich auf die Tagessatzhöhe, die der Vorsitzende Richter Konrad Riedel in seinem Urteil nun auf 50 Euro festlegte.

Den Rest des erstinstanzlichen Urteils am Amtsgericht hatte Haberstroh rechtkräftig werden lassen. Das heißt, er gestand damit die Beleidigungen und die Bedrohung ein.