Ingolstadt
Zwei von Dreien sind erfolgreich

Selbstständigkeit als Alternative zur Arbeitslosigkeit? Die Agentur für Arbeit wirbt dafür

22.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:19 Uhr

Ingolstadt (DK) Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit kann der in die Selbstständigkeit sein – allerdings kein unbedingt leichter: „Die gute Geschäftsidee ist das eine, die Umsetzung auf sicherer Grundlage das andere“, erklärt Astrid Kutz, Geschäftsführerin für den operativen Bereich bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt, jetzt in einer Pressemitteilung.

„Erste Überlegungen für die Realisierung des Vorhabens sollten immer sein: Was kann ich? Passen mein Wissen und meine Erfahrung zu meiner Idee? Bin ich bereit, dazuzulernen“, schreibt Astrid Kutz. Außerdem müsse man belastbar sein, hartnäckig und durchsetzungsfähig. Denn Wochenarbeitszeiten von 60, auch 70 Stunden dürften zumindest in den ersten Jahren keine Ausnahme sein. Die Erfahrung zeige aber, dass zwei von drei Existenzgründungen die ersten fünf Jahre erfolgreich bestanden haben, erklärt Astrid Kutz. Und: „Wer die anfängliche Durststrecke durchsteht, kann mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen.“

Beraten lassen können sich die künftigen Unternehmer bei der nächstgelegenen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder im Existenzgründerzentrum. Zunächst aber können sie sich an ihren jeweiligen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit wenden.

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung durch Bundes- und Landesprogramme vorliegen, muss im Beratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt werden müssen. Dies gilt auch für den Gründungszuschuss, den die Agentur für Arbeit gewähren kann. „Der Gründungszuschuss soll helfen, den Lebensunterhalt zu bestreiten und der sozialen Sicherung. Er kann auch neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden“, erläutert die Geschäftsführerin.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet: Für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und monatlich 300 Euro pauschal zur sozialen Absicherung. In Phase zwei können für weitere neun Monate die 300 Euro zur sozialen Sicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.