Ingolstadt
Auf der Schlosslände wird es eng

Im Zuge des Baus von Hotel und Kongresszentrum muss Verkehrsführung ab übermorgen geändert werden

31.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:42 Uhr

Archäologen am Werk: In den vergangenen Wochen wurden in den noch erhaltenen Relikten der früheren Festungsbauten auf dem Gelände Untersuchungen durchgeführt.

Ingolstadt (DK) In dieser Woche wird es ernst: Nach Jahren des Stillstandes auf dem Gießereigelände rührt sich dort jetzt wieder etwas. Im Zuge des Weiterbaus des Hotels und Kongresszentrums sowie der Kongressgarage wird ab Donnerstag zuerst die Verkehrsführung an Schlosslände und Rossmühlstraße geändert.

Die Vorbereitungen für die Bauarbeiten nehmen voraussichtlich zwei Tage in Anspruch, teilt die Stadt mit. Die geänderte Verkehrsführung im Kreuzungsbereich wird der Mitteilung zufolge dann wie folgt laufen: Die bisher vierspurige Schlosslände wird auf zwei Spuren reduziert. Der stadteinwärts verlaufende Verkehr erhält zudem eine Rechtsabbiegerspur in die Rossmühlstraße. Analog dazu bekommt der stadtauswärts fließende Verkehr eine Linksabbiegerspur in die Rossmühlstraße. Die dreispurige Rossmühlstraße wird dann auf zwei Spuren geführt: Eine davon verläuft Richtung Norden, die andere in südliche Richtung. Diese Verkehrsregelung bleibt bis zur Fertigstellung des Rohbaus für das Hotel und Kongresszentrum (Rohbauende voraussichtlich Ende 2019) bestehen, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Zufahrt zum bereits fertigen Teil der Kongressgarage ist von der geänderten Verkehrsführung nicht betroffen und bleibt uneingeschränkt möglich.

"Bei diesem komplexen Bauvorhaben inmitten der Stadt ist es leider unausweichlich, auf den öffentlichen Straßenraum zurückzugreifen", sagt Norbert Forster, Vorstand der IFG (Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt). Konkret stehen jetzt der Weiterbau der Tiefgarage sowie des Technikgeschosses im dritten Untergeschoss auf dem Plan. Hierzu sind zunächst vorbereitende Maßnahmen wie Erdarbeiten und die Errichtung einer Bohrpfahlwand für das dritte Untergeschoss notwendig. Die Baustelleneinrichtung samt Maschinen müssen am Rande des Geländes und im angrenzenden öffentlichen Straßenraum platziert werden.