Ingolstadt
Langes Klage abgewiesen

30.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:03 Uhr

Ingolstadt (rh) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes für das Hotel- und Kongresszentrum auf dem Ingolstädter Gießereigelände bestätigt. Eine Popularklage von Stadtrat Christian Lange und anderen Mitgliedern der Bürgergemeinschaft wurde abgewiesen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.

Diese Entscheidung war erwartet worden, zumal es inzwischen einen rechtskräftigen Vorbescheid für den Bau des Kongresshotels gibt. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter ist der Bebauungsplan „insbesondere im Hinblick auf die Belange des Denkmalschutzes mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichheitssatz der Bayerischen Verfassung vereinbar“. Lange hatte als Kläger besonders beanstandet, dass der Denkmalschutz bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht ausreichend gewürdigt worden sei. In einer ersten Stellungnahme sieht sich OB Christian Lösel durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner Meinung bestätigt, „dass ein wiederholtes Vorgehen mit juristischen Mitteln, um eine bei einem einzelnen Stadtrat oder seiner Gruppierung unbeliebte Beschlusslage zu ändern, die von einer breiten Stadtratsmehrheit getragen wird, gescheitert ist“.