Ingolstadt
Kampf ums Wasserschutzgebiet beendet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen die Ausweitung von "Am Krautbuckel" zurück

06.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:43 Uhr

Was zeichnet ein Wasserschutzgebiet aus? Laut dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf, wie „Am Krautbuckel“, durchaus auch eine Straße hindurchführen sowie eine stillgelegte Bahntrasse – sofern sich das nicht negativ auf das Gebiet auswirkt. - Foto: Eberl

Ingolstadt/Lenting (DK) Die Zukunft des ältesten Wasserschutzgebietes Ingolstadts ist nach jahrelangem Rechtsstreit geklärt: Gestern wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage mehrerer Grundstücksbesitzer ab, die die Ausweitung des Gebietes „Am Krautbuckel“ verhindern wollten.

„Die Einwände, die die Kläger vorgebracht hatten, haben den Senat nicht überzeugen können“, sagte gestern Martin Scholtysik, Sprecher des Gerichts. Eine Revision des Urteils werde nicht zugelassen. Es war ein langer Prozess bis dahin.

2005 hatten die Ingolstädter Kommunalbetriebe beim Umweltamt der Stadt den Antrag auf Neuausweisung des Wasserschutzgebietes, das zum größten Teil auf Unter- und Oberhaunstädter Flur liegt, eingereicht. Als Begründung führten sie „neue hydrogeologische Erkenntnisse“ an. Demnach musste der schützenwerteste Bereich, der die beiden Tiefbrunnen des Wasserschutzgebietes beherbergt, statt 10,6 Hektar nur noch 3,7 Hektar groß sein, der Bereich darum herum statt 35 nur noch 23 Hektar – wohingegen sich der äußerste Bereich von 155 auf 334 Hektar vergrößern sollte, ein großer Teil davon auf Lentinger Flur.

Das Umweltamt startete ein Wasserschutzgebietsverfahren und legte die Unterlagen 2007 aus. Bis 2011 folgten Diskussionen, Gutachten und Gegengutachten. 2012 kam die Vorlage schließlich in den Stadtrat – der sich für die Neuordnung aussprach. Damit war die Ausweitung des Wasserschutzgebietes rechtskräftig, allerdings bestand ein Jahr lang die Möglichkeit, dagegen eine Normenkontrollklage einzureichen. Was zunächst auch neun Grundstücksbesitzer taten, später sprang noch ein Kläger ab.

Neben formellen Kriterien kritisierten sie unter anderem, dass das Gebiet im Osten direkt an die A 9 stößt, dass in einem nun noch größeren Stück mitten hindurch eine Staatsstraße führt, ebenso wie eine stillgelegte Bahntrasse – was alles gegen ein Wasserschutzgebiet spreche. Denn der Schotter der ehemaligen Bahnstrecke könne mit Schadstoffen belastet sein, bei der Straße sowie der Autobahn Öl auslaufen und mit dem Niederschlagswasser ins Grundwasser gespült werden. Eine Rolle spielte sicher auch, dass einige nicht wollten, dass ihr Grund zum Wasserschutzgebiet wird, auch wenn sie Ausgleichzahlungen erhalten sollten. Denn solche Ausweisungen sind immer mit Einschränkungen verbunden.

Nach einem Vor-Ort-Termin im Sommer und einer Anhörung vor einigen Wochen fällte das Gericht nun das Urteil. Die Kommunalbetriebe sehen sich in ihrer Sicht bestätigt. Wie bei der jetzigen Flutpolderdiskussion gefordert, habe man fürs Wasserschutzgebiet eine Grundwassermodellierung vorgenommen, sagte Kommunalbetriebe-Chef Thomas Schwaiger gestern. Dazu habe man Proben des Bahnschotters vorgelegt. „Offenbar konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass es keine Kontaminierung gibt.“ Und dass die Straßen keine Gefahr darstellten, habe wohl auch das Gericht so gesehen, erklärte Schwaiger.

Manfred Kraus, einer der Kläger, erfuhr erst vom DK von der Abweisung. „Das ist unser Rechtssystem, das muss man akzeptieren“, sagte er. „Laut unserem Gutachter hätte das Wasserschutzgebiet aber ganz anders verlaufen müssen.“ Wieso etwa die A 9 nicht gesichert werden müsse, gleichzeitig aber woanders ein Landwirt nicht mehr düngen dürfe, und dass auf Lentinger Flur ein Teil herausgenommen worden sei, „weil die Gemeinde gesagt hat, da brauchen wir Bauland“, das könne er nicht verstehen. Allerdings habe er das Ergebnis schon vorausgesehen. Wie es genau zu dem Urteil kam, wird erst die schriftliche Begründung in einigen Wochen zeigen.

Weitere Veränderungen an den Zuschnitten der vier Ingolstädter Wasserschutzgebiete soll es in den kommenden Jahren nicht mehr geben, versichert Thomas Schwaiger – trotz des prognostizierten starken Wachstums der Stadt. „Der Rückgang des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs ist bundesweit Trend.“ In Ingolstadt habe das bisher das Wachstum aufgefangen. Schwaiger: „Ich denke, das wird auch so bleiben.“