Ingolstadt
Der Architekt als Hauptschuldiger

Interner Rechnungsprüfungsbericht rekonstruiert den Weg zum Kostendebakel bei der Halle 9

23.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:26 Uhr

Im Visier der Rechnungsprüfer: Warum die Halle 9 so teuer geworden ist, haben die städtischen Kontrolleure untersucht - Foto: Rössle

Ingolstadt (DK) Vom Vorzeigeobjekt zum Kostendebakel – die Kulturhalle 9 am Hauptbahnhof ist in den vergangenen Wochen schwer in Verruf geraten. Ein interner Rechnungsprüfungsbericht, der dem DK vorliegt, dokumentiert die Pannenserie, die der Kostenexplosion auf 4,6 Millionen Euro vorausging.

Den Auftrag zur Überprüfung der Vorgänge hatte vor einem Jahr der damalige OB Alfred Lehmann erteilt. Die Kontrolleure des kommunalen Rechnungsprüfungsamtes sollten sich bei der Halle 9 die Themen „Kosten, Förderung, korruptes Verhalten sowie Einhaltung der Vergabevorschriften“ vornehmen. Den Umbau zweier Lagerhallen am Bahnhof zum Jugendkulturzentrum hatte der Stadtrat demnach in vier Schritten genehmigt. „Die Bauherrenfunktion wurde der IFG übertragen“, heißt es im Prüfbericht, „als Nutzer bzw. Fachamt wirkte das Referat IV (Kulturreferat)“. Jedoch: „Eine vertragliche Vereinbarung zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten existiert nicht.“

Das Büro des Architekten Chris Neuburger sei 2010 mündlich von der IFG mit der Gebäudeplanung beauftragt worden. Nur für die „Leistungsphasen 3 und 4“ (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) folgte ein schriftlicher Auftrag. „Weitere schriftliche Beauftragungen sowie vertragliche Regelungen existieren nicht.“ Die Prüfer schlüsseln die Steigerung der Baukosten von 2,3 auf zuletzt 4,6 Millionen Euro auf. Den größten Anteil daran habe mit rund 1,7 Millionen der Architekt, denn dies seien Kosten, „die zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung durch Vorschriften und Planung vorgegeben waren und die das Architekturbüro in jedem Fall hätte erkennen müssen“.

Etwa 650 000 Euro Zusatzkosten seien durch „spätere, vom Auftraggeber angeordnete Umplanungen sowie durch nicht vorhersehbare Umstände“ verursacht worden. Für den Architekten seien diese „vorab nicht berechenbar“ gewesen.

Deutliche Kritik äußern die Kontrolleure nicht nur am Architekten („fehlerhafte Kostenberechnung“), sondern auch am Bauherrn, der städtischen Tochtergesellschaft IFG. „Aus den Unterlagen ergaben sich keine Hinweise auf eine Prüfung der Pläne und Kosten durch die IFG.“ Bei künftigen Bauvorhaben müssten deshalb die „Bauherrenaufgaben vor Beginn der Maßnahme vertraglich geregelt“ werden.

Zu einem entlastenden Urteil kommen die Prüfer am Schluss ihres Berichtes: „Bei keinem der Beteiligten der Baumaßnahme konnten Anzeichen oder Hinweise auf korruptes oder doloses Verhalten (vorsätzliche oder arglistige Täuschung, d. Red.) festgestellt werden.“