Ingolstadt
BGI: Wohnraum nicht entfremden

05.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:14 Uhr

Ingolstadt (DK) Die Stadtratsfraktion der Bürgergemeinschaft Ingolstadt (BGI) hält in der Wohnungsmarktpolitik der Stadt eine Zweckentfremdungssatzung für notwendig. In einem Antrag an Oberbürgermeister Christian Lösel hat sie die Erarbeitung und Verabschiedung einer solchen Satzung beantragt.

Leerstand, so heißt es in einer Mitteilung der BGI, sei Zweckentfremdung von Wohnungen. So sähen es auch der bayerische Gesetzgeber und die Gerichte im Freistaat. Aus Sicht der Fraktion sei es Aufgabe der Stadt, leerstehenden Wohnraum zu identifizieren und mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, um den Leerstand möglichst zu beseitigen, wenn die Wohnraumnot zunimmt. Ziel müsse eine Vermietung auf dem freien Markt oder alternativ an die Stadt zu einem festen Mietzins sein, um möglichst noch bis Ende des Jahres 2016 sämtliche leerstehende Wohnungen wieder Wohnzwecken zuzuführen. Nötigenfalls seien auch Bußgelder zu verhängen.