Ingolstadt
Ende der Abrissdiskussion

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof urteilt: Körnermagazin und Geschützremise sind Baudenkmäler

21.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:00 Uhr

Verborgene Schätze: Dass hier zwei Baudenkmäler aus der Ingolstädter Militärgeschichte stehen, erschließt sich dem Betrachter nicht auf den ersten Blick. Die Geschützremise (links) und das Körnermagazin sind im Lauf der Jahrzehnte verwahrlost. Der Zwischenbau genießt laut Gerichtsurteil keinen Denkmalstatus und darf abgerissen werden - Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Das Körnermagazin und die Geschützremise an der Esplanade sind Baudenkmäler. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden.

Damit sei die Position der Stadt „im Kern bestätigt“ worden, wie die Landesanwaltschaft dem DK gestern auf Anfrage mitteilte. Die beiden historischen Gebäude, die auf einem Grundstück der JKV Immobilienverwaltung des Unternehmers Jürgen Kellerhals stehen, sind seit 2010 Gegenstand eines Rechtsstreits. Der 1. Senat des VGH unter dem Vorsitzenden Andreas Dhom hat gestern den Tenor seines Urteils bekannt gegeben. Die Begründung folgt erst später. Eine Revision wurde nicht zugelassen, erklärte der Pressesprecher der Landesanwaltschaft, Anton Meyer. Auch VGH-Sprecher Klaus Löffelbein unterstrich, dass mit dem Urteil ein Bescheid der Stadt aus dem Jahr 2010 „ganz überwiegend bestätigt“ worden sei. Darin war dem Eigentümer der Abriss untersagt worden.

Mit dem gestrigen Urteil sei auch klar, dass JKV „zum Abriss eine Erlaubnis bräuchte“, sagte Ursula Benner-Hierlmeier, die als Juristin die städtische Seite vertrat. Doch damit rechnet nach dem Richterspruch wohl niemand mehr.

Dass ein „schneller Abriss vom Tisch“ ist, daran zweifelt auch Roland Hörner nicht mehr. Der JKV-Geschäftsführer kommentiert das Münchner Urteil mit folgenden Worten: „Wir sehen das als schwarzen Tag für Ingolstadt.“ Wie jetzt von Eigentümerseite weiter zu verfahren sei, müsse zunächst mit dem Anwalt besprochen werden. JKV hatte vor, auf dem Grundstück an der Esplanade ein Hotel, außerdem Büros und Studentenwohnungen zu bauen. Diese Planung entstand allerdings unter der Voraussetzung, dass die zwei historischen Bauten verschwinden und Platz für Neues machen. Mit dem VGH-Urteil ist der Bauherr natürlich eingeschränkt. Der Geschäftsführer betont dennoch: „Einen Verkauf haben wir definitiv nicht vor, das ist ja eine gute Lage.“

Oberbürgermeister Christian Lösel stellte in einer ersten Reaktion fest, dass die Stadtverwaltung „kein Bestreben“ habe, das Areal an der Esplanade von der Kellerhals-Firma zu erwerben. „Das muss der Stadtrat entscheiden.“ Das Grundstück gehöre einem Ingolstädter Bürger, „von daher möchte ich mich mit öffentlichen Äußerungen zurückhalten“.

Stadtheimatpfleger Tobias Schönauer ist da weniger zurückhaltend und macht aus seiner Genugtuung über den Richterspruch kein Hehl. „Ich freue mich sehr“, sagte er zum DK. Schönauer vergisst nicht seinen Vorgänger Christian Dittmar zu erwähnen, der die Diskussion um das Baudenkmal Körnermagazin „in Gang gesetzt“ habe. Mit der VGH-Entscheidung habe sich bestätigt, dass auch Objekte zu Denkmälern erklärt werden können, „deren Eigenschaft erst später erkannt wurde“.

Der Historiker macht besonders auf die Geschützremise aufmerksam, die bei all dem Streit bisher immer etwas „hinten runtergefallen“ sei. Dabei sei der Militärbau „der letzte seiner Art“ in der Stadt und gerade am östlichen Stadteingang „nicht ganz unwichtig“.

Nachdem jetzt die zweite Instanz geurteilt hat, hätte die unterlegene Seite – also JKV Immobilienverwaltung – noch die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einzulegen.