Schwabach
Urteil trotz dünner Beweislage

Hilpoltsteiner erhält wegen Handydiebstahls drei Monate auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden

24.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:23 Uhr

Schwabach/Hilpoltstein (rsc) Niemand hat gesehen, wie er das Handy an sich genommen hat. Keiner hat das Diebesgut bei ihm gefunden. Die Aussagen der Zeugen waren unklar und belegten lediglich „Hörensagen“. Dennoch war der Tatnachweis sowohl für die Staatsanwältin als auch Richterin Birgit Eckenberger erbracht. Sie verurteilte einen 30-jährigen Hilpoltsteiner wegen Diebstahls zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Helmut K. (Namen von der Redaktion geändert) soll im Februar 2014 im Norma-Supermarkt in Hilpoltstein kurz vor Ladenschluss ein Samsung-Galaxy-S3-Handy entwendet haben. Eine Verkäuferin hatte das Mobiltelefon offen vor ihre Kasse gelegt, um es nach Feierabend mitzunehmen. Sie habe Helmut K. an jenem Abend auch in der Norma gesehen, sagte sie aus. Der Angeklagte räumte das auch ein. Doch mit dem Diebstahl wollte er nichts zu tun haben. „Ich habe das gleiche Handy mit Unterlagen“, sagte er mehrmals. Wohl um zu erklären, dass es sich eventuell um ein Missverständnis handeln könnte. Allerdings warf ihm die Anklage ohnehin einen gewinnbringenden Verkauf des gestohlenen Handys vor.

Aufgekommen war die Geschichte lange nach dem Diebstahl. Melanie H. hatte den Stein ins Rollen gebracht. Von einem Freund ihres Lebensgefährten wollte sie im November erfahren haben, dass K. vor ihm zugegeben habe, in der Norma ein Handy geklaut zu haben. „Das stimmt so nicht, das hör’ ich zum ersten Mal, von der Norma weiß ich gar nichts“, bestritt dieser Bekannte vor Gericht eine solche Unterhaltung. „Wir standen damals ja alle unter Drogen“, fügte er hinzu. Er habe K. mal vor der Norma mit zwei Handys getroffen. Da habe er eben geschlossen, dass es dort gewesen sei. „Er hat aber öfter zwei dabei“, erklärte der Ohrenzeuge.

Auch H.’s Lebensgefährte hatte unmittelbar von seinem Freund nichts über einen Diebstahl gehört. „Ich war bei der Unterhaltung nicht dabei, das hat mir lediglich meine Freundin erzählt, da habe ich ihr gesagt, sie soll sich nicht einmischen“, so der unter Bewährung stehende Mustafa Z., der von Birgit Eckenberger hart angegangen wurde. Die Richterin hielt ihm seine polizeiliche Vernehmung vor und bezichtigte Z. der Lüge. „Falschaussagen sind strafbar“, ermahnte sie den Zeugen, nachdem sie seine Belehrung ganz zu Beginn vergessen hatte und nach einigen Fragen nochmals einsteigen musste.

Eckenberger hatte aus dem Polizeiprotokoll entnommen, Z. habe die Erzählung selbst gehört. Doch Z. bekräftigte seine Einlassung mehrmals. Warum er denn dann seine Freundin ermahnt habe, wenn er die Geschichte nicht selbst gehört habe, wollte die Richterin von Z. wissen. Dass er sein Wissen von einer Unterhaltung mit der Freundin hatte, das war dem Protokoll offenbar nicht zu entnehmen. Melanie H. ließ sich vom Rat ihres Lebensgefährten nicht abhalten. Sie ermittelte auf eigene Faust in der Norma und stieß so auf den Vorfall vom Februar. Daraufhin ging sie zur Polizei.