Roth
Geld für Vereine

Fördermittel müssen bis 1. März beantragt sein

16.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:47 Uhr

Roth (HK) Der 1. März ist auch dieses Jahr ein wichtiger Termin für die Sport- und Schützenvereine im Landkreis. Bis zu diesem Tag muss die sogenannte Vereinspauschale beantragt werden, die ein Plus in der Vereinskasse bedeutet.

Die Vereinspauschale stellt eine jährliche freiwillige Förderung des Landkreises Roth und des Freistaates Bayern dar, der die Jugendarbeit der Vereine zu unterstützen und das Sportangebot im Landkreis durch qualifizierte Übungsleiter stärken soll. Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 270 000 Euro staatliche und kommunale Fördermittel an 109 Vereine ausbezahlt.

Neben einigen anderen Kriterien ist eine Voraussetzung für die Zuschussbewilligung, dass der Verein einem Dachverband, wie etwa dem BLSV, dem BSSB oder dem OSB, angehört. Zudem muss der Antrag vollständig und rechtzeitig bis spätestens 1. März im Rother Landratsamt eingegangen sein.

Vereinen, die im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben, wurde der Antrag bereits zugeschickt. Alle anderen Vereine können die Unterlagen im Landratsamt anfordern oder sie im Internet herunterladen.

Die Förderrichtlinien sowie die kompletten Antragsunterlagen können im Internet unter www.landratsamt-roth.de" class="more"%> (Stichwort: Vereinspauschale) abgerufen, oder per E-Mail angefordert werden. Ansprechpartnerin für die Vereine ist Jessica Dümler (jessica.duemler@landratsamt-roth.de, Telefon (09171) 81 13 52.

Der vollständige Antrag mit der Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und den unterschriebenen Übungsleiterlizenzen im Original muss bis 1. März übersandt oder persönlich abgegeben werden.