Roth
Änderungen beim Unterhalt

15.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:29 Uhr

Roth/Hilpoltstein (HK) Beim Unterhaltsvorschuss tritt ein neues Gesetz rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. Mit dem Vorschuss springt der Staat ein, falls unterhaltspflichtige Elternteile nicht für ihre Kinder aufkommen können.

Bisher waren die Leistungen nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und längstens 72 Monate lang möglich. Durch die Gesetzesänderung entfällt die Befristung und der Anspruch gilt unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wer rückwirkend zum 1. Juli Unterhaltsvorschuss beantragen möchte, kann noch bis 30. September einen Antrag einreichen. Antragsformulare sind im Jugendamt Roth erhältlich. Rückfragen beim Jugendamt unter Telefon (09171) 81-12 29 oder (09171) 81-13 62.