Obermässing
Schlamm statt Asphalt

Regen schwemmt Erde auf den Radweg Polizei: Verursacher muss Schmutz beseitigen

26.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:04 Uhr

Sieht aus wie ein Acker, ist aber ein Radweg: Zwischen Hagenbuch und Obermässing ist die Fahrbahn stark verschmutzt. - Foto: Steimle

Obermässing (HK) Was bei Sonnenschein allenfalls für staubige Schuhe sorgt, wird bei Regen zum Ärgernis: Auf einer Strecke von rund 60 Metern ist der Radweg von Obermässing nach Hagenbuch seit dem vierten Mai stark verschmutzt.

Zu Beginn war der Mai seinem Ruf als Wonnemonat nicht wirklich gerecht geworden. Immer wieder regnete es, und zwar so kräftig, dass Erde aus dem Feld auf den Radweg geschwemmt wurde. Dort blieb sie seitdem liegen und trocknete mit den ersten warmen Sonnenstrahlen. An manchen Stellen ist die Schicht bis zu sieben Zentimeter dick, die Reifen der Radler haben Furchen in den Untergrund gezogen.

Zwar rasen die Verkehrsteilnehmer auf einem Radweg nicht mit 100 Kilometern pro Stunde um die Kurven, dennoch hat Schmutz auch hier nichts zu suchen. Deshalb gibt es den Artikel 16 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes: Der Verursacher "hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen", auch, wenn er nur indirekt "schuld" ist und die Erde nicht durch Feldarbeiten auf der Straße gelandet ist. Greift er nicht zu Schaufel und Besen, können ihm die Kosten der Reinigung in Rechnung gestellt werden.

Soweit kommt es allerdings selten, meint Stefan Tischler von der Polizei Hilpoltstein. "Wenn wir sie direkt darauf ansprechen, wird die Verschmutzung normalerweise schnell beseitigt." Theoretisch könnten die Beamten sofort ein Verwarnungsgeld verhängen, sehen aber in der Praxis oft davon ab. Schließlich seien Bauern nicht die Einzigen, die hin und wieder für Schlamm auf den Straßen sorgen. "Auch ein Lastwagen, der aus einer Sandgrube herausfährt, verschmutzt die Fahrbahn oft durch den Dreck, den er dabei verliert oder der aus dem Reifenprofil fällt. Er macht das aber ja nicht mit Absicht. Darum sind wir nicht päpstlicher als der Papst."

Ob der Anweisung Folge geleistet wird, wollen die Beamten trotzdem wissen. Einige Zeit später kontrolliere man dann, ob die Straße gereinigt worden sei. Zeige sich jemand nicht einsichtig, so Stefan Tischler weiter, würden die entsprechenden Verwarnungsgelder verlangt. Im schlimmsten Fall allerdings - wenn Schaden entsteht oder ein Radfahrer stürzt - sieht die Sache anders aus. "Dann kommen wir in den strafrechtlichen Bereich und die Strafe fällt dementsprechend härter aus", sagt der Polizeioberkommissar.