Hilpoltstein
Hecken schneiden

25.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:30 Uhr

Hilpoltstein (HK) Die Stadtverwaltung Hilpoltstein bittet Eigentümer und Mieter von Grundstücken, ihre Sträucher, Bäume und Hecken so weit zurückzuschneiden, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Laut gesetzlichen Regelungen sind Geh- und Radwege in der gesamten Breite sowie in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern und Fahrbahnen seitlich mindestens 0,5 Meter sowie in einer Höhe von mindestens 4,5 Metern von Bewuchs freizuhalten.

Außerdem sind Straßenschilder und Lampen freizuhalten. Zudem sind nach der städtischen Straßenreinigungsverordnung die Gehwege sauber zu halten und Gras und Unkräuter zu entfernen. Falls Anlieger ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, werden sie von der Stadtverwaltung angeschrieben. Sollten die Aufforderungen keine Beachtung finden, so besteht die Möglichkeit, dass die notwendigen Rückschnitte von einer Fremdfirma auf Kosten der Grundstückseigentümer veranlasst werden.