Einzelhandel wird ausgeschlossen

14.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:30 Uhr

Zu "Argumente ausgetauscht" (EK vom 6. März):

Das Bürgerbegehren stellte fest, dass im geplanten Gewerbegebiet Rapperszell Einzelhandel verboten ist. So steht es im seit 12. Juli 2016 gültigen Bebauungsplan.

Auf der Infoveranstaltung des Ratsbegehrens der Gemeinde Walting sagte Bürgermeister Schermer erstens, Geschäfte wie Metzger, Bäcker, Dorfläden, KFZ Einzelteilhändler seien rechtlich gesehen kein Einzelhandel, sondern "Läden"; zweitens seien deshalb solche Art von "Läden € auch nach dem jetzt gültigen Bebauungsplan im Gewerbegebiet Rapperszell erlaubt; und drittens, der Ausschluss von Einzelhandel im Bebauungsplan wurde von der Regierung Oberbayern, dem Planungsverband der Region Ingolstadt, der Industrie- und Handelskammer und der Handelskammer verlangt. Ohne diesen Ausschluss hätte der Bebauungsplan nicht vom Gemeinderat beschlossen werden können. Wir Vertreter des Bürgerbegehrens recherchierten nach der Infoveranstaltung bei der Regierung Oberbayern, der IHK, dem Planungsverband der Region Ingolstadt und der Handelskammer. Alle vier Stellen stimmten überein: Alle Läden in Gewerbegebieten gehören zum Einzelhandel; da der Einzelhandel im Bebauungsplan ausgeschlossen ist, dürfen sich Läden im geplanten Gewerbegebiet auch nicht ansiedeln; und die Stellungnahmen dieser drei Stellen seien Empfehlungen. Einen Ausschluss von Einzelhandel kann nur die Gemeinde selbst vornehmen und muss dies auch eigens begründen.

Tatsächlich hat der Gemeinderat Walting in der öffentlich einsehbaren Begründung am 12. Juli beschlossen: Einzelhandel im Gewerbegebiet wird ausgeschlossen, um die Handelsstrukturen im Ortskern vor negativen Auswirkungen zu schützen. Hier sei bemerkt, dass Rapperszell weder einen nennenswerten Ortskern noch Handelsstrukturen hat. Jeder aus der Gemeinde Walting wäre dankbar, wenn es wieder Metzger, Bäcker, kleine Lebensmittelläden oder Ähnliches im Ortsgebiet gäbe.

Professor Dr. Michael

Zehetleitner

und Franz Schmidmeier

Vertreter des Bürgerbegehrens "Gewerbegebiet Rapperszell verhindern €