Gravierende Auswirkungen

31.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:43 Uhr

Zum Bericht "Aus der Sitzung" (EK vom 28./29. Januar):

Aus dem Bericht über die Sitzung des Bauausschusses ist zu entnehmen, dass Oberbürgermeister Andreas Steppberger ein Bürgerbegehren oder eine Bürgerbefragung zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung - wiederkehrender Beiträge - in den Raum stellt. Eine solche Bürgerbefragung hat allerdings nur Sinn, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum einen müssen die rechtlichen Grundbegriffe dem Anlieger allgemein verständlich dargelegt werden, zum anderen muss klar und deutlich mitgeteilt werden, welche Erschließungseinheiten (Abrechnungsgebiete) von der Stadtverwaltung vorgeschlagen und vom Stadtrat beschlossen werden sollen. Über die rechtlichen Voraussetzungen hätten sich die Haus- und Grundbesitzer in der Bürgerversammlung vom 27. Januar 2017 informieren können. Die im EK-Bericht festgestellte "grandiose Fehleinschätzung am vermeintlichen Interesse" beruht darauf, dass den meisten Bürgern der Stadt gar nicht bekannt ist, welche gravierenden Auswirkungen die Einführung wiederkehrender Beiträge hätte und wofür sie dann über Jahre hinweg zahlen dürfen.

Zu den Beispielen im EK-Bericht vom 27. Januar 2017:

- Wäre bekannt gewesen, dass eine Erschließungseinheit Rebdorf/Marienstein geplant ist (diese umfasst wohl die Rebdorfer Straße, Pater-Moser-Straße, Weinleite Klostergarten, Rosenweg) und dass die Anlieger "nur" durchschnittlich rund 2000 Euro bezahlen dürfen oder,

- wäre bekannt gewesen, dass eine Abrechnungseinheit "Stadtkern links der Altmühl", die das Gebiet von der Westenstraße bis zu Klinik (also Pfahlstraße, Webergasse, Gabrielistraße, Am Graben, Buchtal, Antonistraße, Friedhofgasse - um nur einige Straßen aufzuzählen) umfasst, geplant ist und die Hauseigentümer "nur" 375 Euro für den Ausbau der Pedettistraße mitbezahlen dürfen oder,

- wäre bekannt gewesen, dass bei Bildung einer Erschließungseinheit "Seidlkreuz" die Anlieger der Haupterschließungsstraße Kardinal-Schröffer-Straße statt 40 Prozent einmaliger Anliegerbeitrag künftig 50 bis 60 Prozent für alle zu erneuernden Straßen bezahlen dürfen, dann wäre der Andrang zur Bürgerversammlung wesentlich größer gewesen.

Um ein Dilemma wie in Wettstetten (siehe Bericht im EK vom 28./29. Januar 2017 - Bürgerentscheid zu Straßenausbaubeiträgen) zu vermeiden, muss deshalb den Eichstätter Grundstückseigentümern dargestellt werden, welche Erschließungseinheiten vorgesehen sind und für welchen Bereich sie dann jeweils in den nächsten 20 Jahren (Nutzungsdauer der Straße) mitbezahlen dürfen. Hierzu ist es erforderlich, dass das Stadtbauamt einen entsprechenden Übersichtsplan vor einer Bürgerversammlung veröffentlicht.

Fakt ist, dass in der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Eichstätt der Einmalbeitrag für Anliegerstraßen auf 60 Prozent festgesetzt ist, während laut Herrn Wiens der Anliegerbeitrag bayernweit überwiegend bei 80 Prozent liegt. Der Stadtrat hat also bereits die Eigentümer von reinen Anliegerstraßen begünstigt.

Hubert Röthlein

Eichstätt