Neuburg
Einen Fußbreit zu weit gefahren

50-jähriger Aresinger vom Neuburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt

26.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:44 Uhr

Neuburg (EK) Es kann sehr schnell gehen, dass man sich als Autofahrer vor Gericht wiederfindet: Das hat gestern eine Verhandlung am Neuburger Amtsgericht deutlich gemacht. Ein 50-jähriger Mann aus Aresing ist zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.

Er war im November vergangenen Jahres auf dem Wertstoffhof in Schrobenhausen einem 30-Jährigen über den Fuß und dann davon gefahren. Angeklagt war er deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Als der Angeklagte gegen Abend auf den Recyclinghof fuhr, ging es dort wie gewohnt eng und hektisch zu. Als er wieder losfahren wollte, bemerkte er, dass der 30-jährige Schrobenhausener auf die Ladefläche seines Jeeps schlug. Dass er ihm unmittelbar davor über den Fuß gefahren sein soll, will der Aresinger nicht mitbekommen haben: „Wenn ich jemandem über den Fuß fahre, dann bleib ich doch stehen, so viel Anstand habe ich schon.“ Wutentbrannt stieg der 50-Jährige aus seinem Wagen und wollte den Schrobenhausener zur Rede stellen, warum er gegen das Auto geklopft hatte. Dabei drückte er den Mann gegen dessen Auto, gab dieser vor Gericht an. Als weitere Personen kamen, um die Rangelei zu schlichten, stieg der Aresinger in sein Auto und fuhr davon.

Der Zeuge berichtete außerdem, dass auf dem Wertstoffhof sehr wenig Platz war und dass die beiden Fahrzeuge eng nebeneinanderstanden. Er selbst stand zwischen den beiden Autos als der 50-Jährige losfuhr und ihn erwischte. Er erlitt eine Mittelfußquetschung, war eine Woche krankgeschrieben, inzwischen ist die Verletzung aber wieder völlig verheilt.

Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft und hat schon mehrfach den Führerschein entzogen bekommen. Gestern zeigte er sich allerdings reuig. „Ich muss mich entschuldigen, ich habe es einfach nicht bemerkt, dass ich Ihnen über den Fuß gefahren bin“, sagte er zu dem Schrobenhausener.

Staatsanwalt Franz Burger forderte eine Geldstrafe zu 60 Tagessätzen und ein Fahrverbot von einem Monat. Verteidigerin Theresia Lutz-Schelle forderte eine Einstellung des Verfahrens, da der Zeuge eine große Mitschuld trage. Richterin Susanne Bekk sprach den 50-Jährigen vom Vorwurf der Unfallflucht frei, die fahrlässige Körperverletzung sei aber zweifelsfrei nachgewiesen worden.