Nassenfels
Diskussion um Bauhof

Die Einrichtung muss dringend saniert und eventuell gleich erweitert werden

23.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:45 Uhr

Der Nassenfelser Bauhof muss dringend saniert werden. Sowohl an der West- als auch an der Nordfassade müssen Abdichtungsarbeiten durchgeführt werden. Der Marktrat setzte sich mit diesem Thema auseinander und überlegt, ob in diesem Zuge eine Erweiterung eventuell sinnvoll sei. - Foto: D. Funk

Nassenfels (EK) Der Bauhof der Gemeinde Nassenfels muss dringend saniert werden. Dieses Thema beschäftigte die Mitglieder des Gemeinderats in ihrer jüngsten Sitzung. In diesem Zusammenhang stand auch gleich eine Erweiterung der Einrichtung zur Diskussion an.

Wie Bürgermeister Thomas Hollinger den Ratsmitgliedern erläuterte, hat die Westfassade deutliche Risse im Putz, so dass bereits Wasser ins Mauerwerk eindringen konnte. Auch auf der Nordseite ist Sanierungsbedarf vorhanden. Aufgrund dessen diskutierten die Räte, welche Möglichkeiten bestehen: Relativ leicht wäre es, nur die beiden betroffenen Außenwände wieder auf Vordermann zu bringen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass am Bauhof freie Räumlichkeiten beziehungsweise Abstellmöglichkeiten oft Mangelware sind. Die Zurverfügungstellung der großen Maschinenhalle für "außergemeindliche" Veranstaltungen wie das Radifest, Vereinsjubiläen oder auch die Vorbereitungen für den Faschingsumzug verschärfen dieses Problem.

Hollinger schlug deshalb vor, den Bauhof auf der Westseite zur Eichstätter Straße hin zu erweitern. Hierdurch würde der Raummangel deutlich verringert werden. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die bisherige Zufahrt durch eine direkte Verbindung zur Hauptstraße den Festplatz enorm vergrößern und sogar Platz für einen weiteren zusätzlichen Baukörper schaffen würde. Allerdings stehen diesem Vorhaben auch sehr hohe Kosten gegenüber, die bei der Beratung keine Rolle spielten. Um nicht voreilige und teure Schlüsse zu ziehen, beschloss die Versammlung, dass - bevor eine Vorgehensweise definitiv festgelegt wird - zuallererst eine Bedarfsanalyse für den Raumbedarf der Gemeinde und der Vereine durchgeführt wird. In einer der nächsten Sitzungen soll dann entschieden werden, welche Maßnahme durchzuführen ist und welche Kosten jeweils dahinterstehen. Die angesprochenen Alternativen werden sein: 1. nur eine Sanierung der West- und Nordfassade, 2. eine Errichtung einer Leichtbauhalle oder 3. eine gemauerte Halle mit Zwischendecke, in der auch im Obergeschoss Lagermöglichkeiten beziehungsweise Räumlichkeiten geschaffen werden.

Kurzfristig wurde die Sitzung auch noch um einen zusätzlichen Punkt erweitert: Frank und Simone Weisheit aus Zell an der Speck beantragten eine Erlaubnis zur Bebauung von Flurstücken oberhalb des Bebauungsplans "Am Hertl I". Der ursprüngliche Plan der Familie war in den 80er-Jahren, dort später mehrere Häuser für sich und die Kinder zu errichten, so Weisheit. Er hatte damals für dieses Vorhaben bereits Baupläne fertigen lassen, für welche er - seinen Angaben zufolge - mit Gemeindevertretern und auch dem Landratsamt gesprochen und die mündliche Zusage erhalten habe, dass dies so in Ordnung sei. Eine bei der Gemeinde eingegangene Bauanfrage aus dem Jahr 1985 - zu dieser Zeit gab es noch keinen Bebauungsplan - wurde jedoch abgelehnt, da für diese Fläche eben noch keine baurechtliche Grundlage vorlag. Diese wurde dann im Jahr 1992 mit dem Bebauungsplan "Am Hertl" geschaffen; hierin war jedoch nur ein Grundstück enthalten, welches Weisheit ebenfalls erworben hatte. Die beiden Parzellen, für die der behandelte Antrag gestellt wurde, blieben bereits damals in diesem Bebauungsplan unberücksichtigt.

Ein Einspruch gegen die Aufstellung ging von Seiten Weisheits allerdings nicht ein. Auch in den späteren Änderungen 1995 und 2003 erfolgte kein Einwand. Zwar wurde bei den Änderungen der Flächennutzungsplan angepasst, also die Bebauungsgrenzen und die Ortsrandgrenzen minimal verschoben - eine rechtliche Grundlage für eine Bebauung der betroffenen Parzellen jedoch nicht geschaffen. Im Jahr 2003 errichtete Weisheit auf dem Grundstück innerhalb der Bebauungsgrenzen ein Doppelhaus, welches zwischenzeitlich veräußert wurde. Der ursprüngliche Plan, dort eine Familienresidenz zu schaffen, kann somit auch nicht mehr umgesetzt werden.

Um eine Bebauung nun überhaupt zu ermöglichen, müsste die Gemeinde den Bebauungsplan anpassen. Hierfür würden der Kommune deutliche Kosten entstehen; den Vorteil dieser Änderung hätte hingegen nur eine Familie. Weiter würde eine Genehmigung dieses Antrags einen Präzedenzfall für alle schaffen, die auf einem Grundstück neben einem gültigen Bebauungsplan ein Gebäude errichten möchten. Fazit der Diskussion: Die Räte lehnten den Antrag mit einer Gegenstimme ab.