Kinding
Beiträge sinken

Neue Entwässerungssatzung erlassen – Gemeinde investierte über acht Millionen Euro

25.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr

Kinding (lun) Die Gemeinde Kinding hat eine neue Satzung über die Beiträge und Gebühren zur Entwässerungssatzung des Marktes Kinding erlassen – und die Beiträge gesenkt.

Während bislang pro Grundstücksfläche Herstellbeiträge und Verbesserungsbeiträge von insgesamt 3,62 Euro pro Quadratmeter erhoben wurden und Grundstückseigentümer pro Geschossfläche zusätzlich 17,72 Euro Erschließungskosten für die Kanalisation bezahlen mussten, sinkt der Herstellbeitrag auf 1,68 Euro pro Quadratmeter. Die Herstellbeiträge bezogen auf die Geschossflächen werden auf 15,73 Euro gesenkt.

Zuvor hatte Heinrich Schulte vom Satzungsbüro Müller/Hammer/Schulte GbR die niedrigeren Beiträge begründet. Demzufolge werden auf der Grundlage der sogenannten Globalberechnung alle Aufwendungen für die Errichtung der Entwässerungseinrichtungen wie beispielsweise das Abwasserkanalnetz und die dazugehörigen Anlagen auf dem Gemeindegebiet zusammengerechnet und neue, aktuelle Herstellbeiträge ermittelt. Der Markt Kinding investierte laut Schulte im Gemeindegebiet seit Bestehen des Kanalnetzes 8,071 Millionen Euro in diese Infrastruktur. 24 Prozent der Investitionen beziehen sich auf die bebauten, bebaubaren und gewerblich genutzten Grundstücksflächen der Gemeinde. Der Rest, 76 Prozent, wurde durch die Herstellungsbeiträge bereits abgedeckt. Die Gemeinderäte erfuhren, dass auf dieser Basis die Erschließungskosten der Neubaugebiete abgerechnet würden. Sie fassten einstimmig den Beschluss, in der Satzung die niedrigeren Herstellbeiträge festzusetzen.

Die weiteren notwendigen Modernisierungsmaßnahmen wie an den Pumpstationen in Enkering und Kinding oder die Anschaffung von Prozessleitsystemen an verschiedenen Anlagen werden auch in Zukunft notwendig sein. Die hierfür entstehenden Kosten sollen weiterhin wieder über moderate Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Die Höhe dieser Beiträge werde erst berechnet, wenn belastbares Zahlenmaterial hierfür vorliege.