Eichstätt
Bistum zeigt sich aufgeschlossen

Eine neue Studie zu Missbrauchsfällen würde auch in Eichstätt unterstützt

18.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:36 Uhr

Forcieren für das Bistum Eichstätt eine gute Prävention sexuellen Missbrauchs: Generalvikar Isidor Vollnhals und Ordinariatsrat Peter Nothaft (rechts). - Foto: smo

Eichstätt (EK) Hat der Bruch der katholischen Bischöfe mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer, der die Studie zu Missbrauchsfällen hätte durchführen sollen, auch Konsequenzen im Bistum Eichstätt? Wie sieht es aus in der Diözese in Sachen Missbrauchsfällen, deren Aufklärung und der Prävention?

Nach der Entscheidung der deutschen Bischöfe, eine professionelle Studie zu Fällen des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche durchführen zu lassen, und der Erleichterung darüber, ist vor einigen Tagen schnell Ernüchterung eingekehrt: Die Kooperation mit Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ist unter großem medialen Echo gescheitert. Während Christian Pfeiffer den Bischöfen Vertuschungspraktiken vorwirft, herrscht in den Diözesen Unverständnis über die Arbeitsmethoden des Kriminologen.

Der Eichstätter Generalvikar Isidor Vollnhals spricht von Pfeiffer als „schillernder Persönlichkeit“. Man habe sich vor allem zuletzt, als die Vorwürfe gegen die Arbeitsmethoden von Christian Pfeiffer selbst aus den Reihen seiner Kollegen lauter und lauter wurden, „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ gewünscht. Pfeiffers möglicher Umgang mit Personaldaten oder der Aufbewahrung von Tonbandaufnahmen seien von den Richtlinien des Datenschutzes her nicht akzeptabel. Dennoch hätte sich das Bistum Eichstätt an der Studie beteiligt: Die Vorarbeiten seien erledigt gewesen, so Vollnhals, und auch zwei Juristen, die die Arbeit hätten begleiten sollen, waren bereits benannt.

„Einer neuen Studie stehen wir im Bistum Eichstätt natürlich auch aufgeschlossen gegenüber“, betont der Generalvikar. Die einzige Voraussetzung sei, dass diese „gründlich vorbereitet“ und unter „den richtigen Bedingungen“ zustande käme. Dazu gehöre in allererster Linie der Opferschutz, der bei dem Kriminologen Pfeiffer am Ende immer mehr in die Kritik geraten war. Den Vorwurf der absichtlichen Vertuschung von Fällen weist auch Vollnhals zurück. Zwar weist Kanon 489 des Kirchlichen Gesetzbuchs aus, dass „jährlich die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten“ seien. Zugleich legt es aber fest, dass ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils aufbewahrt werden muss – allerdings nicht im Personalakt, sondern gesondert, so Isidor Vollnhals.

In Sachen Missbrauchsfällen sieht sich das Bistum Eichstätt nach wie vor beim Stand von 2011: Demnach gab es Vorwürfe gegen insgesamt sechs Diözesanpriester und einen Ordensgeistlichen. Fünf Hinweise haben sich auf den Zeitraum zwischen 1945 und 1980 bezogen, zwei weitere Fälle betrafen die 1990er Jahre. Zwei der beschuldigten Priester sind verstorben. Drei sind im Ruhestand. Zwei weitere Priester sind noch im Dienst: Die ihnen zur Last gelegten Ereignisse sollen sich in einer Zeit abgespielt haben, als sie selbst minderjährig waren. Die Fälle sind verjährt.

Allem Streit auf höheren Ebenen zum Trotz: „Wir forcieren weiter unser Präventionskonzept“, unterstreicht Ordinariatsrat Peter Nothaft, der vom Bischof als Präventionsbeauftragter benannt wurde. Das Konzept war bis Oktober erarbeitet und nun den Pfarreien und pastoralen Mitarbeitern vorgestellt worden. „Wir wollen alle für diese Thematik sensibilisieren.“ So werde sich auch der Diözesanrat in der Frühjahrsvollversammlung mit diesem Thema beschäftigen. Der stellvertretende Vorsitzende des Laiengremiums, Klaus Stüwe, bedauert im Übrigen auf Anfrage das vorzeitige Ende der Untersuchung: „„Es ist jedoch aus meiner Sicht unzulässig und unfair, die Verantwortung von vorneherein den Bischöfen anzulasten.“ Stüwe würde allerdings eine neue Studie begrüßen. „Dies ist ein notwendiger Schritt, den die Kirche nicht nur den Opfern schuldig ist, sondern der in Zukunft zugleich die Basis für effektivere Präventionsmaßnahmen sein kann.“