Eichstätt
Jagdscheine verlängern

25.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:54 Uhr

Eichstätt (EK) Inhaber von Jahresjagdscheinen, die mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres zum 31. März die Gültigkeit verlieren, können ab sofort die Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, 2. Stock, Zimmernummer 209, beantragen.

Außer der jagdlichen Erlaubnis ist ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500 000 Euro für Personen- und 50 000 Euro für Sachschäden für den gewünschten Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Das notwendige Antragsformular ist unter www.landkreis-eichstaett.de" class="more"%> im Bereich Bürgerservice abrufbar.

Sofern ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, sind für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild und die persönliche Vorsprache des Antragstellers nötig. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt und somit der Tatbestand einer Straftat erfüllt ist. Weitere Auskünfte erteilt die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter Telefonnummer (08421) 703 35 oder (08421) 702 33.