Eichstätt
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern

Lorenz Meier fordert die möglichen künftigen Koalitionsparteien zum Handeln auf

20.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

Kliniken-Geschäftsführer Lorenz Meier (rechts) und der Eichstätter Betriebsdirektor Marco Fürsich vor der großen Baustelle am Krankenhaus. Die seit Juni 2017 laufende Generalsanierung ist ein bestimmendes Thema im Betrieb. - Foto: Schneider

Eichstätt (smo) "Wir wünschen uns eine ordentliche Refinanzierung der Personalkostensteigerung", sagt Geschäftsführer Lorenz Meier - und adressiert das Ganze in Richtung von SPD, CDU und CSU. Die Parteien haben einen Koalitionsvertrag verhandelt, der zurzeit zur Abstimmung steht.

Allein durch die aktuelle Tariferhöhung kämen auf das Krankenhaus rund 1,6 Millionen Euro an Mehrkosten zu, die durch den normalen Betrieb zu erwirtschaften seien.

Die neue Regierung in Berlin, so sie denn zustande kommt, müsse hier Lösungen vorlegen. Meier schimpft seit vielen Jahren über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es kleineren Häusern wie Eichstätt und Kösching zunehmend schwer machen, Gewinne zu erwirtschaften. Aus diesen sollten beispielsweise auch medizinische Geräte gekauft werden, ohne Zuschuss aus der Staatskasse. Meier nennt im Gespräch Geräte wie ein CT oder MRT. "Ein Krankenhaus unserer Größe braucht das", erklärt Meier. "Ohne solche Geräte ist das ein Altenheim."

Der Geschäftsführer fordert zudem die Auflösung starrer Strukturen zwischen Ambulanz- und Stationsärzten. Dass Ärzte auf der Station nicht ohne weiteres in den Ambulanzbereich können und umgekehrt, könne man auf Dauer nicht halten: "Diese Doppelstruktur können wir uns nicht mehr länger leisten."

Meier wünscht sich von Entscheidungsträgern in Regierung, Krankenkassen und Ärztevereinigungen, "auch von den Patienten her zu denken". Man müsse in einem Akutkrankenhaus nicht "jede Spezialmedizin" anbieten, aber es sollte die bestmögliche Versorgung für die Menschen in der Region vorhanden sein. Da fehle es am Fingerspitzengefühl. "Wir haben einen Versorgungsauftrag, da kann man nicht einfach nur etwas drüberstülpen."