Dietfurt
Platz für alternative Bestattungsformen

Dietfurter Stadtrat segnet die Details der Friedhofsumgestaltung ab

20.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

In diesem Bereich des städtischen Friedhofs sollen künftig Baumbestattungen und Urnengräber möglich sein. ‹ŒArch - foto: Kirschner

Dietfurt (uke) Die Neugestaltung des Dietfurter Friedhofs nimmt Gestalt an. Noch vor der Submission am heutigen Mittwoch hat der Stadtrat sich in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend auf die wichtigsten gestalterischen Details geeinigt.

Martin Kölbl, Landschaftsarchitekt aus Pilsach, stellte den überarbeiteten Plan vor. Bereits in der Oktobersitzung hatte er dem Gremium den Maßnahmenkatalog präsentiert, der zwischenzeitlich abgesegnet und ausgeschrieben wurde. Demnach sollen im hinteren Teil der städtischen Friedhofs angrenzend an die Stadtlaber künftig auch alternative Bestattungsformen zum pflegeintensiven Familien- oder Einzelgrab möglich sein. Vor allem die Nachfrage nach Urnengräbern war stark gestiegen, die Umgestaltung soll dem künftig Rechnung tragen.

Vorgesehen sind Urnenstelen, Urnengräber und die weitgehend anonyme Baumbestattung der Urne auf einer Rasenfläche. Bei dieser wird der Name des Gestorbenen lediglich auf einer Sammelstele festgehalten, die genaue Stelle, an der die Urne in die Erde gesenkt wurde, ist nicht bekannt. Weil Zahlen vor der Submission noch nicht vorlagen, war vorwiegend das ästhetische Empfinden gefragt. Die Frage, ob Urnenwand oder Urnenstelen aufgestellt werden, fiel mit einer Gegenstimme zugunsten der Stelen. Demnach werden drei Stelen aus einheimischem Kalkstein auf einen Sockel gestellt, die Platz bieten für maximal 18 Urnen. Die Urnengräber werden in Zweierreihen parallel verlegt. Die Dolomitplatten sollen eingegrünt werden und durch einen Weg aus hellen Betonplatten erreichbar.

"Unendlich viele Urnen" hätten in dem Bereich für die Baumbestattung Platz, informierte Kölbl auf eine Frage von Bürgermeisterin Carolin Braun (SPD). Andreas Keckl (CWU) konnte sich vorstellen, dann gleich ganz auf die Stelen zu verzichten, um Geld zu sparen. Doch Johann Gietl (FW) wie Martin Schmid (CWU) vertraten die Ansicht, dass man alle drei Varianten anbieten solle, was dann auch geschehen wird. Die Laufzeit für ein Urnengrab beträgt zehn Jahre.

Über die exakten Zahlen will man sich nach der Submission unterhalten, ebenso wie über ebenfalls anstehende Maßnahmen auf anderen Gottesäckern im Gemeindebereich. In der Oktobersitzung war für die Umgestaltung eine Summe von 29 000 Euro genannt und abgesegnet worden. Auch die Bepflanzung ist darin enthalten, Ilse Werner (CSU) konnte sich eine Eiben- oder Kirschlorbeerhecke vorstellen. Auch sollen für die alten Bäume neue, ansehnliche gepflanzt werden.

Im weiteren Sitzungsverlauf hat der Stadtrat beim Vollzug der Baugesetze den Erlass einer Satzung über die erforderliche Zahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Ablösebeiträge für Stellplätze beschlossen. Demnach müssen künftig für Einfamilienhäuser ohne Einliegerwohnung zwei Stellplätze geschaffen werden, mit Einliegerwohnung drei. Bei Mehrfamilienhäusern ist bei einer Wohnungsgröße bis zu 60 Quadratmetern ein Stellplatz zu schaffen, ab 60 Quadratmetern sind es zwei pro Wohnung. Bislang fand in Dietfurt nur die sogenannte Garagenverordnung Anwendung.

Kann vor allem bei größeren Bauvorhaben die erforderliche Zahl nicht bereitgestellt werden, gelten folgende Ablösesummen: Im Ortsbereich Dietfurt sind künftig 7500 Euro fällig, in den Ortsteilen 3000 Euro, bei der Schaffung von Wohnraum im Bestand sind es 500 Euro. Betroffen von der Satzung sind nur Bauvorhaben, die der Stadtrat noch nicht abgesegnet hat. Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Um keine Zeit zu verlieren, ermächtigte der Stadtrat den Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung am 5. März mit der Vergabe der Erschließungsarbeiten im Baugebiet Grünäugl. Submission ist am Donnerstag, die nächste Stadtratssitzung findet am 19. März statt.

Der Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH vom 17. Juli 2002 wurde vorzeitig zum 31. August 2020 gekündigt. Einstimmig aufgehoben wurde die Einleitung der Aufhebung der Satzung "Am Lehnlach" aus dem Jahr 1978. Darin festgelegt sind die Grenzen des bebauten Gebietes. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die öffentliche Auslegung auf den Weg zu bringen.