Hohenwart
Damit kein Grabstein umkippt

Hohenwart erlässt neue Friedhofssatzung

16.05.2019 | Stand 02.12.2020, 13:57 Uhr

Hohenwart (bdh) Der Hohenwarter Marktgemeinderat hat einstimmig eine neue Friedhofssatzung beschlossen.

Ein paar Details sind nun genauer geregelt, doch insgesamt halten sich die Änderungen in Grenzen. Den Schwerpunkt der Neuerungen machen die Vorschriften zur Standfestigkeit von Grabsteinen aus. Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs müsse eine Standsicherheitsprüfung in der Friedhofssatzung geregelt werden, erklärte Rathausmitarbeiterin Sabine Trübenbach, die die Satzung im Gemeinderat vorstellte. Das sei auch der Anlass gewesen, die Satzung zu überarbeiten.

Neu sind zum Beispiel die Vorschriften, dass Gräber spätestens sechs Monate nach der Beisetzung hergerichtet sein müssen, dass auch rund um die Gräber das Unkraut entfernt werden muss oder dass die Bepflanzung nicht höher als das Grabmal sein darf. Die maximale Höhe von Grabmalen beträgt übrigens 1,40 Meter - bei Urnengräbern sind es maximal 90 Zentimeter.

Und was die Standsicherheitsprüfung angeht: Die soll von einem Mitarbeiter der Gemeinde durchgeführt werden und nicht von einem Steinmetzbetrieb, da waren sich die Marktgemeinderäte einig. Zu den Vorschriften, die die Standfestigkeit betreffen, gehört auch ein Passus, dass die Gemeinde Grabsteine umlegen darf, wenn sie akut gefährdet sind, von alleine umzufallen, und somit eine Gefahr für Friedhofsbesucher darstellen. Die neue Satzung betrifft nur den Friedhof in Hohenwart.