Regensburg
Wolbergs darf sich im Prozess erneut äußern

27.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:39 Uhr
Der in einem Korruptionsprozess angeklagte suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im Landgericht. −Foto: Armin Weigel

Die letzten Worte im Korruptionsprozess sind gesprochen, und dennoch darf sich Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Urteil nochmals äußern. Grund dafür ist der Satz eines Mitangeklagten.

Im Regensburger Korruptionsprozess erhält der angeklagte und suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs am Montag erneut die Möglichkeit, sich zu äußern. Das teilte ein Justizsprecher am Donnerstag mit. Demnach entsprach die Vorsitzende Richterin einem Antrag des Verteidigers, Wolbergs wolle sich zum letzten Wort des Mitangeklagten Volker Tretzel äußern. Damit tritt das Gericht wieder in die - eigentlich am Dienstag abgeschlossene - Hauptverhandlung ein.

Tretzel hatte am Dienstag im Zusammenhang mit der Vergabe des Bauprojektes Nibelungenkaserne sinngemäß geäußert, Wolbergs habe damals zu ihm gesagt, sie bräuchten nicht so viel spenden, denn er bekomme das Projekt ja sowieso. Wolbergs wolle hierzu eine Erklärung abgeben, sagte er am Donnerstag. Es solle eine Fehlinterpretationen des Satzes vermieden werden, so sein Verteidiger.

Die Termine für die Urteilsverkündung und -begründung am 3. und 4. Juli bleiben dem Gericht nach bestehen. Formal hätten Staatsanwaltschaft und Verteidiger nach Wolbergs' Einlassung die Möglichkeit, erneut zu plädieren oder ihr bereits gehaltenes Plädoyer zu bestätigen. Auch die Angeklagten könnten erneut ihre letzten Worte halten, sagte der Gerichtssprecher.

In dem seit neun Monaten laufenden Prozess muss sich Wolbergs wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Es geht unter anderem um die Frage, ob Spenden des mitangeklagten Bauunternehmers Volker Tretzel an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 und an den Sportverein Jahn Regensburg bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzel eine Rolle gespielt haben - dies hatten die Angeklagten verneint.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den ehemaligen SPD-Politiker viereinhalb Jahre Haft, ebenso für Tretzel. Ein ebenfalls angeklagter früherer Mitarbeiter des Bauunternehmers soll nach dem Willen der Ankläger für drei Jahre in Haft, für den früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Norbert Hartl, plädierten sie auf sechs Monate auf Bewährung. Die Verteidiger der vier Angeklagten forderten für ihre Mandanten jeweils einen Freispruch.

dpa