Berlin
Eilbeschluss: Afghane noch nicht nach Deutschland gebracht

22.08.2019 | Stand 02.12.2020, 13:14 Uhr

Zwei Wochen nach einem Eilbeschluss des Münchner Verwaltungsgerichts wartet ein nach Griechenland zurückgewiesener Afghane noch immer auf seine Reise nach Deutschland. Das Gericht hatte die Bundesregierung am 8. August aufgefordert, den Mann auf Staatskosten nach Deutschland zurückzubringen.

Die Bundespolizei habe über die deutsche Botschaft in Athen bereits mit den griechischen Behörden Kontakt aufgenommen, hieß es am Donnerstag aus dem Bundesinnenministerium. Von deren „aktiver Mitwirkung“ hänge die „Zurückholung“ des Asylbewerbers maßgeblich ab. Der Sachverhalt werde von den griechischen Behörden zurzeit geprüft.

Der Afghane war von der Bundespolizei nach Griechenland zurückgebracht worden, wo er in Abschiebehaft kam. Er hatte in Griechenland vor der Einreise nach Deutschland bereits erfolglos Asyl beantragt.

Grundlage der Zurückweisung war eine vor einem Jahr mit Griechenland getroffene Vereinbarung. Danach kann die Bundespolizei Menschen, die an der Grenze aufgegriffen werden, nach Griechenland zurückschicken, falls sie dort schon Asyl beantragt haben. Das Verwaltungsgericht meldete grundsätzliche Bedenken an dieser Praxis an, entschied aber nur im Einzelfall.

Beschluss

Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung

dpa