Polizei Neumarkt
Mehr als neues Cannabis-Gesetz erlaubt: Fahrerkontrolle führt Polizei Neumarkt zu großer Aufzucht

03.05.2024 | Stand 03.05.2024, 10:03 Uhr

Nicht eine, sondern auch nach dem neuen Konsumcannabisgesetz zu viele Cannabis-Pflanzen hatte ein Mann aus dem Landkreis Neumarkt. Foto: Masin/dpa

Das neue Konsumcannabisgesetz gewährt neue Freiheiten beim Konsum von Cannabis, allerdings gibt es nach wie vor Grenzen. Die hielt ein 51-Jähriger aus dem Landkreis Neumarkt im doppelter Weise nicht ein, der mit einem Auto in eine Polizeikontrolle geriet.

Am Dienstag kontrollierten Beamte der PI Neumarkt den Mann im Gemeindebereich Mühlhausen. Nach ihren Angaben stellten sie bei dem 51-Jährigen Hinweise auf einen vorangegangenen Cannabiskonsum fest. Der Verdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluss stand somit im Raum. Es wurde eine Blutentnahme vorgenommen. Im Anschluss kontrollierten sie auch die Wohnung des Mannes, wo sie neben einer Cannabisaufzucht mit 21 Setzlingen auch mehrere hundert Gramm konsumfertiges Cannabis fanden. Die Zahl an Setzlinge und das aufgefundene Cannabis waren laut Polizei weit über den erlaubten Grenzwerten. Die Polizei nahm Ermittlungen nach dem Konsumcannabisgesetz auf.

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Cannabisprodukte sind seit einem Monat in Teilen zum Konsum und Besitz freigegeben, was gerade im Bereich des Jugendschutz und des Straßenverkehrs besondere Gefahren birgt, wie die Polizei in einer Pressemitteilung erklärt. Aus diesem Grund achteten die Beamten aktuell noch intensiver auf Ausfall- oder Konsumerscheinungen von Drogen.

Unterschiede zwischen Alkohol und THC im Körper


In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass sich beim Abbau der Produkte im Körper erhebliche Unterschiede zwischen Alkohol und THC ergäben. Cannabis baue sich entgegen Alkohol im Körper nicht konstant ab, sodass der Konsument seine Fahrtüchtigkeit kaum abschätzen könne.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ergebe die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ein nicht abzuschätzendes Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsbeteiligte, auch für sich selbst, betont die Polizei. Sie formuliert daher den Aufruf: Kein Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen.