München
BFV rechnet mit Jahres-Defizit von rund 2,5 Millionen Euro

Verband weitet Kurzarbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus - Gebühren werden 2021 leicht erhöht

19.11.2020 | Stand 20.01.2021, 3:34 Uhr
BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher hat derzeit keine allzu positiven Nachrichten zu verkünden. −Foto: BFV

München -Die Folgen der Covid-19-Pandemie treffen auch den Haushalt des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) mit voller Wucht, wie der Verband mitteilt.

 

Schatzmeister Jürgen Faltenbacher geht aktuell trotz massiver Einsparungen von einem Fehlbetrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro für 2020 aus. Außerdem muss der BFV der Tatsache Rechnung tragen, dass der Spielbetrieb aktuell erneut bis mindestens 31. Dezember ausgesetzt ist, und hat daher auch die ohnehin schon seit 1. Mai geltende Kurzarbeit für sein hauptamtliches Personal nach dem erneuten Sport-Lockdown nochmals ausgeweitet. Im Schnitt wird die Arbeitszeit der rund 80 festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um etwa 60 Prozent reduziert.

Der größte der 21 Landesverbände unter dem Dach des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte nach ersten Schätzungen als Folge des stark beeinträchtigten Spielbetriebs bereits im Frühjahr Einbußen von bis zu 7,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr prognostiziert und seitdem versucht, das Defizit im Interesse seiner fast 4600 Vereine überall dort zu minimieren, wo es möglich ist und den Rotstift angesetzt.

Nach heutigem Stand fehlen dem Verband Einnahmen in Höhe von mehr als 6,5 Millionen Euro, dem gegenüber stehen Einsparungen von rund vier Millionen Euro. "Es gibt keinen Bereich bei uns im Hause, der von den drastischen Sparmaßnahmen nicht betroffen ist. Aber das ist unsere Pflicht. Uns sind Einnahmen in einer schwindelerregenden Höhe von aktuell fast sechseinhalb Millionen Euro weggebrochen, das ist nahezu ein Drittel des gesamten Haushalts. Das ist im Übrigen nicht unser Geld, sondern das unserer Mitglieder", sagte Jürgen Faltenbacher im bfv. de-Interview.

"Bedingt durch die neuerliche Aussetzung des Trainings- und Spielbetriebs in ganz Bayern, der elementaren Aufgabe des BFV, fallen unterschiedliche Aufgaben nicht mehr in dem Maße an, wie das zu normalen Zeiten der Fall ist", betont Jürgen Faltenbacher: "Entsprechend bleibt uns in weiten Teilen kein anderes Mittel als die Kurzarbeit auszuweiten, um diesem Umstand gerecht zu werden. Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Betriebsrat, die unsere Entscheidung erneut mittragen und uns entgegenkommen. Bei den Modalitäten zur Kurzarbeit wurde berücksichtigt, dass die Erreichbarkeit aller Fachabteilungen und der sieben Bezirksgeschäftsstellen weitgehend gewährleistet ist. "

Wie der BFV außerdem mitteilte, wird der Verband zum 1. Januar 2021 seine Gebühren inflationsbedingt anpassen. Er orientiert sich dabei entsprechend seiner Statuten am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes 2019, der sich im Vergleich zu 2018 um 1,4 Prozent erhöht hat, heißt es in einer Mitteilung. So beträgt beispielsweise die Meldegebühr für einen A-Klassisten künftig 161,03 Euro statt wie bisher 158,81 Euro. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich kostenfrei, die Gebühren für einen Spielerwechsel verändern sich in 2021 laut BFV um moderate 73 Cent.

"Wir alle wissen um die aktuelle außergewöhnliche Situation, die Corona-Pandemie belastet alle. Die inflationsbedingte Gebührenerhöhung ist allerdings kein Phänomen der aktuellen Krise, sondern orientiert sich an der allgemeinen Preissteigerung - das ist auch unser Maßstab. Wie alle wissen, haben wir in 2020 pandemiebedingt keine Meldegebühr erhoben, was unsere Vereine in Summe um rund eine Million Euro entlastet. Gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität machen indes aber vor niemandem Halt, auch nicht vor dem Verband. Deshalb passen wir diese Kosten entsprechend an, erklärte Schatzmeister Faltenbacher.

Grundlage für die Gebührenanpassung ist ein Verbandstags-Beschluss aus dem Jahr 2014. Damals hatten die Delegierten einstimmig für die Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung in Höhe des Verbraucherpreisindexes gestimmt.

DK