Vom Dribbeln und Tippeln

21.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:50 Uhr

23. August 1968: Es herrscht Verwirrung auf den Fußballplätzen der Region.

Was war geschehen? Eine Regel sorgt für Stirnrunzeln, im Mittelpunkt stehen die Keeper: Darf der Torhüter den Ball fangen, auf den Boden werfen und wieder aufnehmen? Und wie oft? Und wie lange? Fragen über Fragen. Nun will der DFB ein für allemal Klarheit schaffen - und hat sich für eine neue Regelauslegung entschieden. In einer Verbandsmitteilung heißt es: "Das Dribbeln des Balles durch den Torwart stellt kein (Ball-)Halten dar. Der Torwart kann mit dem Ball vor, während und nach der Ausführung der vier Schritte dribbeln. Nachdem er die vier Schritte gemacht hat, darf er deshalb den Ball dribbeln, aber er kann ihn nicht wieder in die Hand nehmen, bevor ihn ein anderer Spieler gespielt hat. " Ähm, ja, ach so. Klarer klingt da schon die Erklärung unseres Redakteurs: "Der Torwart darf einen Schritt mit dem Ball in der Hand machen, dann den Ball auf den Boden werfen und mit ihm dribbeln, ihn wieder in die Hand aufnehmen und drei weitere Schritte mit dem Ball in der Hand machen und dann abspielen oder zwei Schritte mit dem Ball in der Hand machen, dribbeln, aufnehmen, zwei weitere Schritte machen, abspielen oder. . . " Na ja. Am klarsten wird es wohl so: "Die Torhüter tun also gut daran, den Ball so schnell als möglich abzuschlagen. " Na, wer sagt's denn. Ist doch ganz einfach!
In unserer Rubrik "Damals im DONAUKURIER" werfen wir wöchentlich einen Blick zurück auf Kurioses und Bemerkenswertes aus der Welt des Lokalsports.