Urlaubs- und Ferienzeit
Reise mit dem Fernbus: Das sind Ihre Rechte bei Verspätungen

27.06.2022 | Stand 19.07.2022, 14:34 Uhr

Fernbusse stehen am Straßenrand - Fährt der Bus ewig nicht los, kann man Geld zurückbekommen. Zwei Stunden müssen sich Reisende dafür aber schon gedulden. - Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Früher konnten Reisebusse vor allem Klassen- oder Kaffeefahrten. Heute bringt der Fernbus viele Reisende an ihr Urlaubsziel. Wenn da mal nicht alles glatt läuft: Diese Rechte sollten Sie kennen.

Der Bus steht zwar am Treffpunkt, fährt aber nicht los? Bei einer Abfahrtsverspätung von mindestens zwei Stunden bekommen Reisende auf Wunsch das Geld fürs Ticket zurück, sagt Sabine Blanke vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Im Grunde müssen Busunternehmer eine absehbare Verspätung zum Beispiel per SMS oder über eine App ankündigen, Reisende sollten aber damit rechnen, dass sie diese Info nicht immer rechtzeitig bekommen.

Alternativ zur Gelderstattung steht ihnen eine Ersatzbeförderung ans gebuchte Ziel zu. Hat der Reiseveranstalter nicht über diese Wahlmöglichkeit informiert, können Reisende noch einmal den halben Ticketpreis obendrauf verlangen.

Belege zügig einreichen

Wer auf eine andere Beförderung ausweicht, muss sich - wenn sie nicht vom Unternehmen angeboten wurde - selbst zum Beispiel um eine Zugfahrt kümmern. Diese muss von der Streckenführung her der ursprünglichen Busfahrt entsprechen. «Am besten heben Sie alle Belege und Quittungen auf und reichen sie zügig ein», rät Juristin Blanke.

Drei Monate sind maximal Zeit, um eine Beschwerde einzureichen. Wichtig zu wissen: Verspätet sich der Bus wegen eines Staus, Unwetters oder ähnlicher unvorhersehbarer Ereignisse, können Reisende keine Ansprüche geltend machen. Generell gelten die Fahrgastrechte der Europäischen Union für alle, die mindestens 250 Kilometer mit dem Bus innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen reisen.

Versorgung bei Pannen

Auch Pannen können passieren: Bleibt ein Bus mitten auf der Strecke stehen, müssen Reisende entweder vom Unternehmen an einen Ort gebracht werden, von dem aus sie weiterfahren können. Oder die Alternativbeförderung ist an Ort und Stelle schon möglich.

Fährt nichts mehr, weil es Nacht ist, müssen Gestrandete für bis zu 80 Euro pro Nacht untergebracht und verpflegt werden. Auch hier sind unbedingt alle Nachweise aufzubewahren.

© dpa-infocom, dpa:220627-99-818630/2