Hinterbliebene
Sollten Handy- und DSL-Vertrag nach Todesfall weiterlaufen?

15.09.2022 | Stand 15.09.2022, 18:41 Uhr

Sollten Handy- und DSL-Vertrag nach Todesfall weiterlaufen? - Wie sollen Angehörige mit den Handy- und DSL-Verträgen eines Verstorbenen umgehen? Wird die Handy-Nummer online noch als Zweifaktor-Authentifizierung eingesetzt, kann es sinnvoll sein, die Nummer etwas länger zu behalten. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Für Hinterbliebene stellt sich die Frage, wie sie mit den Verträgen von Verstorbenen umgehen sollten. Wann es sich lohnt, sie weiterzuführen und wann man sie besser kündigt.

Stirbt ein Familienmitglied oder jemand im Freundeskreis, kommt auf die Hinterbliebenen in der Trauerphase viel Organisation zu. Dabei geht es auch um Verträge des Verstorbenen - zum Beispiel den Handy- und DSL-Vertrag. Kündigen oder fortführen?

Möchten die Hinterbliebenen keine unnötigen Kosten tragen, sollten sie die alten Verträge kündigen. Ist der Vertragsinhaber verstorben, gilt laut Telekommunikationsportal «Teltarif.de» das Recht auf außerordentliche Kündigung. Wird die Handy-Nummer aber online noch als Zweifaktor-Authentifizierung eingesetzt, kann es sinnvoll sein, die Nummer etwas länger zu behalten.

Bei Übernahme: Viele Unterlagen notwendig

Wer sich entscheidet, den Handy-Vertrag oder die Prepaidkarte des Verstorbenen zu übernehmen, sollte «Teltarif.de» zufolge beachten, dass eine Vertragsübernahme notwendig ist. Dafür wiederum müssten Sterbeurkunde, Testament beziehungsweise Erbschein vorliegen. Hilfreich sei es ebenfalls, die Kunden- oder Vertragsnummer für den Kundenservice zur Hand zu haben.

Bei einem Festnetz-Vertrag lohne es sich nur, diesen beizubehalten, wenn die Wohnung oder das Haus weiterhin genutzt wird. Hängen Hinterbliebene aber noch an der Rufnummer, kann diese etwa zu einem Voice-over-IP-Dienst portiert werden. Auf diese Weise spare man sich die Grundgebühr.

Nur die Rufnummer zu übernehmen ist nach Ansicht der Experten nicht zu empfehlen. Zwar ist der Transfer kostenlos. Allerdings müssten die Angaben bei beiden Anbietern bis ins letzte Detail übereinstimmen - was letztlich beim Namen oder auch Geburtsdatum schon nicht mehr der Fall sein dürfte. Nötig sei vorher eine Vertragsübernahme.

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