Teile und schaue
Hat Passwort-Sharing beim Streamen Zukunft?

16.12.2022 | Stand 16.12.2022, 16:56 Uhr

Hat Passwort-Sharing beim Streamen Zukunft? - Normalerweise dürfen nur zusammenlebende Menschen ein Streaming-Konto gemeinsam nutzen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Kundinnen und Kunden von Streamingdiensten wollen ihren Zugang oft mit anderen teilen, die Anbieter wollen das natürlich nicht oder wenigstens in engen Bahnen lenken. Wie ist der Stand der Dinge?

Es war schon etwas umständlich damals, als Filme noch auf Trägermedien gefangen waren. Umständlich, wenn man die VHS-Kassetten borgen musste, und teuer, wenn man sie kaufte. Wer selbst etwas verlieh, musste den Kassetten dann hinterherlaufen, um sie wiederzubekommen. Auch mit DVDs oder Blu-Rays änderte sich das im Prinzip nicht.

Im Streaming-Zeitalter dagegen funktioniert zumindest das Teilen deutlich einfacher: Es gibt ein Konto und ein Passwort, das theoretisch problemlos weitergegeben werden kann.

Die Gründe fürs Teilen liegen auf der Hand: Nutzen mehrere ein Streaming-Konto, funktioniert das meist mühelos, und sie sparen Geld. Mehr noch: Das Teilen ist anders als bei physischen Datenträgern mit keinerlei Einschränkungen verbunden, da man selbst gar nichts abgeben oder verleihen muss, das einem dann vielleicht fehlt.

Außerdem kann das Teilen den Familien- oder WG-Frieden retten, weil man sich nicht zwangsläufig auf einen Film oder eine Serie einigen muss. «Viele Dienste bieten Familienaccounts an, die innerhalb der Familie oder auch einer Wohngemeinschaft genutzt werden dürfen», sagt der Berliner Streamingexperte Prof. Marcus S. Kleiner.

Eigentlich gibt es Regeln

Im Normalfall dürfen aber eben nur zusammenlebende Menschen ein Streaming-Konto gemeinsam nutzen. Das ist in den Nutzungsbedingungen der meisten Dienste festgeschrieben. Dass sich daran längst nicht alle halten, wissen die Streamingdienste natürlich auch.

Mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen erinnern Unternehmen wie Dazn, Netflix oder Sky Abonnenten und Abonnentinnen immer mal wieder per E-Mail daran, dass ihr Dienst nur auf Geräten im eigenen Haushalt gestreamt werden darf und das Teilen der Anmeldedaten mit Dritten untersagt ist: Haushaltsfremde Geräte möge man bitte aus der Liste der Streaming-Geräte entfernen oder auch gleich sein Passwort ändern.

Netflix geht noch einen Schritt weiter. Seit August 2022 testet der Konzern, Gebühren für die Nutzung auf einem zusätzlichen Fernseher zu erheben. Zunächst nur in fünf mittel- und südamerikanischen Staaten (Argentinien, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala und Honduras).

Bereits seit März 2022 gibt es zudem in drei anderen lateinamerikanischen Ländern (Chile, Costa Rica und Peru) die Option, Unterkonten für bis zu zwei Personen außerhalb des eigenen Haushalts dazu zu buchen.

Für den Medienwissenschaftler Prof. Gerd Hallenberger ist das «ein mehr oder weniger zähneknirschendes Eingehen auf eine Nutzungspraxis, die Netflix ohnehin nicht verhindern kann».

Datenschutz und Schutzmaßnahmen

Dass man nur auf einer begrenzten Anzahl von Geräten gleichzeitig eingeloggt sein oder parallel streamen kann, ist bekannt. Neu ist aber, dass Netflix nun beim bereits erwähnten Pilotprojekt in Mittel- und Südamerika IP-Adressen und Device-IDs erfasst, um erkennen zu können, ob die Nutzungsbedingungen umgangen werden.

Wäre so eine Orts- und Endgerätekontrolle auch hierzulande denkbar? «Aus Datenschutzgründen wäre das in Deutschland problematisch», sagt der Frankfurter Medienanwalt Severin Riemenschneider.

Allerdings hat Netflix in der Vergangenheit schon einmal vereinzelt Nutzerinnen und Nutzer aufgefordert, ihre Identität per Code zu bestätigen. Die Codes waren an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mai-Adresse oder per SMS an die hinterlegte Handynummer verschickt worden.

Solche «technischen Schutzmaßnahmen» dürfen grundsätzlich nicht umgangen werden, sagt Jurist Riemenschneider. Wer es dennoch tut, begehe zumindest in aller Regel keine Straftat: «Es könnte höchstens um Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche gehen.» Diese zivilrechtlich und mit Klagen zu verfolgen, würde sich Riemenschneider zufolge für die Unternehmen «aber kaum lohnen» und «einen massiven Reputationsverlust» bedeuten.

Mit Werbung ist es kein Streaming mehr

Dennoch hat die laut Prof. Kleiner «gängige Praxis, Accounts zu teilen», Konsequenzen für die Nutzer - und zwar in finanzieller Hinsicht. Die illegale Nutzung werde mit einem höheren Abopreis bezahlt, sagt der Experte. Die «Finanzierungsschieflage» im Streaming sei offensichtlich. 2022 gab es Preisrunden bei etlichen Streaminganbietern.

Gleichzeitig tauchen werbefinanzierte Modelle auf. So hat Amazon kürzlich sein kostenloses Angebot Freevee gestartet. Damit gleiche sich Streaming immer mehr dem klassischen Fernsehen an, sagt Kleiner. Seine Meinung: «Werbung ist der Tod der Idee Streaming.»

Trotzdem probiert es nun auch Netflix auf dieser Schiene und hat ein sehr günstiges Abo mit Werbung für fünf Euro monatlich eingeführt. Hinzu kommt ein weiterer Schritt, um das Teilen von Konten einzuschränken und mehr bezahlte Abos zu verkaufen. Zuschauer, die ein Konto nutzen, das nicht ihr eigenes ist, können ihr Profil neuerdings exportieren, um mit ihrem Sehverlauf und ihren Listen eine eigene Mitgliedschaft zu starten.

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