Lebensmittelrecht
Wurst und Fleischwaren: Auch Wasser ist eine Zutat

27.09.2022 | Stand 27.09.2022, 11:55 Uhr

Wurst Fleischwaren Wasser Zutat - Auch Trinkwasser ist eine Zutat. Auf der Zutatenliste vieler Lebensmittel steht zugesetztes Wasser aber nur, wenn es mindestens fünf Prozent des Gewichts ausmacht. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn

Melonen, Orangen, Gurken: Wenn man reinbeißt spritzt es. Schuld ist der natürlich hohe Wasseranteil. Doch auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wird oft Wasser zugesetzt. So kann man es erkennen.

Ohne würden weder Brot noch Senf gelingen: Trinkwasser gehört in viele Rezepturen. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln taucht das zugegebene Wasser aber nicht immer auf.

Denn nur wenn es beim fertigen Produkt mindestens fünf Prozent des gesamten Gewichts ausmacht, muss es auf der Packung angegeben werden - und zwar wie alle anderen verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils. Darauf weist der TÜV Süd hin.

Anders sieht das bei Fleisch oder Wurst, unverarbeitetem Fisch und Muscheln aus. Hier müssen Hersteller Wasser, das sie hinzufügen, immer deklarieren. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse legen zudem fest, wann Wasser zugegeben werden darf. Das ist etwa bei verschiedenen Brühwürsten der Fall. Mit Eis oder Wasser zugesetzte Salze sorgen hier für Schnittfestigkeit.

Fettreduzierte Produkte beinhalten oft mehr Wasser

Der Anteil des zugesetzten Wassers kann Lebensmittelkontrolleuren übrigens Hinweise auf die Qualität von Produkten geben: Ist zu viel Wasser drin, fällt der Gehalt an Proteinen und Fetten unter Umständen zu niedrig aus und das Lebensmittel entspricht nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei kalorien- oder fettreduzierten Light-Produkten kann der Wassergehalt allerdings höher sein als bei vergleichbaren Lebensmitteln ohne Light-Anspruch. Hier muss aber auf dem Etikett angegeben werden, dass beispielsweise Zucker oder Fett reduziert wurde.

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