Bei Umzug nicht vergessen
Zahlungsausfall vermeiden: So melden Rentner neue Anschrift

16.06.2022 | Stand 13.07.2022, 15:11 Uhr

Rentnerin sitzt vor Umzugskartons - Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Ob in eine altersgerechte Wohnung oder das einstige Feriendomizil: Es ist keine Seltenheit, im Alter noch mal umzuziehen. Wichtig dabei ist, dass man der Rentenstelle den Ortswechsel anzeigt.

Bei einem Umzug sollten Rentner und Rentnerinnen daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitzuteilen. Das gilt unabhängig davon, ob Ruheständler innerhalb Deutschlands oder ins Ausland umziehen. Andernfalls droht der vorübergehende Verlust der Bezüge, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

Die weitere Rentenzahlung wird zunächst gestoppt

Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie auch nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Rentenzahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Zahlung fortgesetzt.

Umziehen oder Auswandern - so teilt man Änderungen mit

Die Änderungsmitteilung für einen Umzug innerhalb Deutschlands kann man unkompliziert per Mail an den Renten Service richten. Wer auswandert, muss die Änderung postalisch mitteilen. Entsprechende Formulare gibt es im Downloadcenter des Renten Service.

Die Adresse des zuständigen Renten Service finden Ruheständler in ihrem Rentenbescheid oder ihrer jährlichen Rentenanpassungsmitteilung.

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