Finanzielle Entlastung
Viele Versicherungen sind bis 30. September kündbar

06.10.2022 | Stand 06.10.2022, 17:19 Uhr

Eine Person telefoniert und schaut auf ein Dokument - Ärger über die Beitragsanhebung ihrer Versicherung? In diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Steigende Energie-, Lebensmittel- und Mietpreise zehren an Nerven und Geldbeutel. Wer beides entlasten möchte, sollte zeitnah seine Versicherungsunterlagen nach Verbesserungspotenzial durchforsten.

Sie müssen im kommenden Jahr mehr auf Ihre Ausgaben achten? Dann fangen Sie doch bei Ihren Versicherungen an. Noch bis Ende September haben Sie bei vielen Policen die Chance auf eine Kündigung oder einen Wechsel. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin.

«Vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sollten genau unter die Lupe genommen werden», sagt GVI-Präsident Siegfried Karle. Denn diese Versicherungen könnten in den meisten Fällen bis 30. September zum Jahresende gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss bis zu diesem Stichtag beim Versicherer vorliegen.

Eine Ausnahme gilt für die Kfz-Versicherung: Hier haben Versicherte in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist und darum noch bis zum 30. November Zeit für den Wechsel.

Übrigens: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Kundinnen und Kunden laut Verbraucherzentralen ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Betroffene ihre Policen auch kurzfristig und unabhängig vom jährlichen Kündigungstermin abstoßen.

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