Energiepreisbremsen
Online-Rechner ermittelt Höhe der Strom- und Gas-Abschläge

17.02.2023 | Stand 17.02.2023, 15:32 Uhr

Energiepreisbremse - Wie sich die Energiepreisbremse auf die Höhe der Abschläge auswirkt, können Verbraucher mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW herausfinden. - Foto: Malte Christians/dpa

Im Januar und Februar zahlen viele private Energiekunden deutlich erhöhte Abschläge für Strom und Gas. Doch ab März greifen die Energiepreisbremsen. Ein Online-Rechner ermittelt, wie viel Entlastung das bringt.

Wie sich die neuen Preisbremsen auf die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme auswirken werden, können Haushalte mit Direktverträgen schon jetzt mit einem Online-Rechner ermitteln. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Beispiel Strom: «Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden», erklärte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf. «Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse.»

Für Januar und Februar würden zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzierten. «Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar», betonte sie. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekämen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben.

Um den Rechner etwa für die Ermittlung der künftigen Strom-Abschläge zu nutzen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den aktuellen Bruttoarbeitspreis, den Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose kennen. Laut Verbraucherzentrale müssen Energieanbieter die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse bis spätestens Ende Februar mitteilen.

Während die Entlastungen bei direkten Kunden über niedrigere Abschläge ankommen, erhalten Mieter die Entlastungen für Gas und Fernwärme in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich.

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