Ärger um Ticketverkauf
Musterklage: Wie viel muss Eventim nach Absage erstatten?

03.04.2023 | Stand 03.04.2023, 18:28 Uhr

Eventim - Im Streit um die Rückerstattung von Ticketpreisen haben sich mehr als 1500 Menschen einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer Eventim angeschlossen. - Foto: Sina Schuldt/dpa/Archiv

Wenn ein Konzert ausfällt, ist die Enttäuschung groß. Aus Verbrauchersicht kann es tröstlich sein, wenn man den kompletten Ticketpreis erstattet bekommt. Doch genau diese Frage sorgt für Ärger.

Im Streit um die Rückerstattung von Ticketpreisen haben sich mehr als 1500 Menschen einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer Eventim angeschlossen.

Bis Ende Februar hätten sich 1513 Verbraucherinnen und Verbraucher in das Klageregister eingetragen, sagte ein Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Verband hatte die Musterfeststellungsklage im Dezember beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht.

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen einzelne Komponenten des Ticketpreises einbehalte. So blieben Käuferinnen und Käufer etwa auf der Buchungsgebühr sitzen. Seit dem 9. Februar können sich Betroffene der Klage anschließen.

Hohe Beteiligung laut Verbraucherschützern Erfolg

Dass sich in den ersten zweieinhalb Wochen über 1500 Betroffene hinter die Musterklage gestellt haben, wertete der vzbv als Erfolg. «Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich mit unserer Hilfe gegen das Vorgehen des Unternehmens wehren, auch wenn es für sie häufig nur um geringe Einzelbeträge geht», sagte Patrick Langer, Referent für Musterfeststellungsklagen beim vzbv, der dpa. «All das zeigt, wie bedeutsam unsere Musterfeststellungsklage gegen Eventim ist.»

Betroffene können sich der Klage laut vzbv anschließen, bis es zur ersten mündlichen Verhandlung kommt. Ein Datum dafür ist demnach noch nicht angesetzt.

Eventim hält die Klage für unbegründet. «Bereits das Landgericht München hat in seinem Urteil aus dem Juni 2021 ausdrücklich verneint, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen Erstattungsansprüche gegen CTS Eventim haben», sagte eine Sprecherin der dpa.

Das Gericht habe betont, dass derlei Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter bestünden. Urteile des Landgerichts Bremen und des Bundesgerichtshofs seien zu demselben Schluss gekommen. Deshalb werde Eventim vor Gericht beantragen, die Musterfeststellungsklage zurückzuweisen.

Eventim verzeichnete zuletzt ein deutliches Plus

Nach den Corona-Jahren mit Lockdowns, geschlossenen Clubs und abgesagten Konzerten steht die Veranstaltungsbranche noch immer vielfach gebeutelt da. Vielfach berichteten Veranstalter in den vergangenen Monaten von schwächelnder Nachfrage. Doch gibt die Branche kein einheitliches Bild ab.

Der Ticketverkäufer CTS Eventim entwickelte sich 2022 dank wieder anziehender Geschäfte mit Liveveranstaltungen deutlich besser als zuvor erwartet. Verglichen mit dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 verbesserten sich Konzernerlös und Betriebsgewinn 2022 um jeweils ein Drittel.

In einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände die Anliegen von mehreren Betroffenen bündeln. Verbraucher müssen dann nicht selbst klagen. Ihre Ansprüche verjähren nicht. Und das Prozesskostenrisiko trägt allein der klagende Verband.

Nach Abschluss der Musterfeststellungsklage ist das Ergebnis für die Fälle aller angemeldeten Verbraucher verbindlich. Voraussetzung ist, dass sich zwei Monate nach Bekanntmachung mindestens 50 Menschen der Musterklage anschließen.

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