Job trotz Ruhestand
Hinzuverdienstgrenze für Rentner soll fallen

15.12.2022 | Stand 15.12.2022, 12:05 Uhr

Job trotz Ruhestand - Bei Frührentnern mit Nebenjob Pflicht: die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Gehen Senioren früher in den Ruhestand als vorgesehen, mussten sie bei einem Nebenjob bislang gewisse Einkommensgrenzen einhalten. Sonst drohte die Rentenkürzung. Das soll bald nicht mehr so sein.

Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, sollen in den kommenden Jahren unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. In den vergangenen beiden Jahren lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung bei rund 46.000 Euro.

Ohne die geplante Gesetzesänderung würde sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6300 Euro im Jahr sinken. «Statt die Ausnahmeregelung aus der Corona-Krise zu verlängern, wird die Grenze nun endgültig entfallen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Der Bundestag muss dem Gesetz zwar noch zustimmen, das gilt laut Karbe-Geßler allerdings als reine Formsache.

Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente soll es deutliche Verbesserungen geben. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ein jährlicher Hinzuverdienst von rund 17 800 Euro anrechnungsfrei sein. Die Grenze werde künftig jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der anderen Sozialversicherungsgrenzen angepasst, so Karbe-Geßler.

Nebenjob verpflichtet Frührentner zur Steuererklärung

Unabhängig von der Hinzuverdienstgrenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern, wenn zusammen mit der Rente der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin könnten Frührentner mit Nebenjob dann aber auch etwa Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen, rät Karbe-Geßler.

Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie dürfen ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen.

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