Einbruch im Urlaub
Bei der Hausratversicherung zählen Details

13.09.2022 | Stand 13.09.2022, 17:24 Uhr

Bei der Hausratversicherung zählen Details - Vorsicht Diebe: Vor der Abreise sollten Urlauber Möbel und wertvolle Gegenstände besser in den Keller räumen oder im Haus einschließen. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Am besten räumt man vor einer Reise wertvolle Gegenstände ins Haus. Denn machen Diebe während der Urlaubszeit Beute, kommt es beim Versicherungsschutz der Hausratpolice auf Details an.

Sind die Bewohner verreist und nicht Zuhause, haben Einbrecher es leichter, unbemerkt Gegenstände zu entwenden. Einbruchsdiebstahl ist grundsätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt - die Police übernimmt den Wiederbeschaffungswert versicherter Sachen, erklärt der Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Doch es lohnt sich vor dem Urlaub, den Versicherungsschutz genauer zu kontrollieren. Denn die Versicherer unterscheiden zwischen Einbruchsdiebstahl und einfachen Diebstahl.

Zwar bieten viele Versicherer Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern, so der BdV. Ist dies aber nicht der Fall, besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz, wenn Diebe Gegenstände von der Terrasse entwenden - denn das wäre dann je kein Einbruchdiebstahl.

Die Hausratversicherung sollte beide Szenarien einschließen. Wer eine Police hat oder eine neue abschließen will, sollte also auf solche Details achten.

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