Blick in den Vertrag hilft
Anbieterwechsel: Auf Wechselgebühren achten

19.09.2022 | Stand 19.09.2022, 14:34 Uhr

Ein Mann schaut auf sein Smartphone - Ein Blick ins Impressum lohnt sich: Möchte man seine Rufnummer auch zum nächsten Anbieter mitnehmen, ist das meist kostenlos - sofern dieser einem anderen Unternehmen angehört. - Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Eigentlich ist die Mitnahme seiner Rufnummer beim Anbieterwechsel kostenlos. Aber es können in Ausnahmefällen trotzdem Gebühren fällig werden. Ob das so ist, zeigt ein Blick ins Impressum und den Vertrag.

Möchte jemand seine Rufnummer zum neuen Telefonanbieter - egal ob Festnetz oder Mobilfunk - mitnehmen, muss dies seit 2021 kostenlos sein. Das ist gesetzlich festgelegt. Ein Schlupfloch findet sich aber: Wechselt man von einer Marke eines Unternehmens zur anderen, können dennoch Gebühren anfallen.

Wie die Bundesnetzagentur gegenüber «Teltarif.de» erklärt, ist zwar auch die interne Portierung der Rufnummer zwischen verschiedenen Eigenmarken eines Anbieters kostenlos. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass Bearbeitungsgebühren für den Wechsel erhoben werden. Diese müssen allerdings vertraglich vereinbart und im Leistungs- und Preisverzeichnis genannt sein.

Hintergrund: Telekommunikationsunternehmen wie etwa 1&1-Drillisch oder freenet, aber auch die großen Netzbetreiber sind mit mehreren Marken am Markt vertreten. Im Falle eines Wechsels zwischen zwei Marken eines Unternehmens können laut «Teltarif.de» Gebühren in Höhe von 20 bis 30 Euro anfallen.

Möchte man diese Kosten vermeiden, lohnt es sich, vorab im Impressum zu prüfen, ob es sich wirklich um einen anderen Telekommunikationsanbieter oder lediglich eine andere Marke des eigenen Anbieters handelt. Ein Blick in die Vertragsunterlagen zeigt außerdem, ob eine Wechselgebühr erhoben wird.

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